02.12.2015 - 9.1 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, als Oberste Landesjugendbehörde, und der Hansestadt Rostock, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG) zu.

 

Anlage:

Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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