25.03.2015 - 7.2 Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung ist für die Aufnahme der Kandidatinnen und Kandidaten in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl - hier: 27 Stimmen - erforderlich.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Schwerin.

 

(Vorschlagsliste liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage bei)
 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

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