01.10.2014 - 8.6.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 01.10.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Im Beschlusstext wird folgender Satz angefügt:
Die gemäß dieser Hauptsatzungsänderung anzupassende Satzung des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock ist der Bürgerschaft im November 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Anlage (Satzung):
Im § 5 Ausschüsse (1) wird in der Tabelle
1. im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,
2. folgende neue Zeile angefügt:
Ausschuss | Aufgabengebiet |
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und | Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, Beratung bei der Vorbereitung von Personalentscheidungen in gesondert geregelten Fällen |
Im § 5 Ausschüsse wird nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):
(5) Der KOE-Ausschuss entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
1. die Vergabe von Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen:
- nach der VOB (über 100.000 EUR je Auftrag),
- nach VOL (über 50.000 EUR je Auftrag ),
- nach VOF - freiberufliche Leistungen - (über 50.000 EUR je Auftrag),
2. die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (50 TEUR bis 750 TEUR)
3. die Aufnahme von Krediten (2 500 TEUR bis 5 000 TEUR),
4. den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR.
Weiteres regelt die Satzung des Eigenbetriebes.