01.07.2014 - 5.1 Informationen zur Straßenbaubeitragssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 01.07.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Friesecke begrüßt Herrn Panknin und bittet um Ausführungen zur Straßenbaubeitragssatzung.
Herr Panknin informiert über die Durchführung des Straßenbaubeitragsverfahrens „Ludwig-Feuerbach-Weg“.
- Erschließungsanlage wurde im Auftrag der Stadt in dem Zeitraum August 2010 bis April 2011 ausgebaut. Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde die Teileinrichtung Beleuchtung entlang der Anlage erneuert und verbessert.
- Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden am 27.05.2014 bzw. am 02.06.2014 zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Die betroffenen Eigentümer wurden mit Bekanntmachung vom 27.03.2014 und 01.04.2014 vorab informiert.
- die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes erfolgt nach den tatsächlichen Kosten unter anderem insbesondere auch für die Beleuchtungseinrichtungen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und ihre Installation
- alle anliegenden Grundstücke sind Beitragsschuldner
Diskussion:
- Zu kritisieren ist die Frage der Vorinformation bei so einer beitragspflichtigen Baumaßnahme (Haushalte und Ortsbeirat)
- werden die Fragen im Widerspruch beantwortet?
- sind weitere Straßen vorgesehen?
Herr Panknin:
- beitragspflichtige Baumaßnahmen sollten immer vor Beginn schriftlich angekündigt werden (Haushalte und Ortsbeirat)
- Fragen zum Widerspruch werden komplett abgearbeitet
- Demnächst wird der Fontaneweg und der Ostseeweg mit Teileinrichtung Beleuchtung beschieden.
Herr Haase fragt nach, ob der Ludwig-Feuerbach-Weg zur Sanierung vorgesehen ist?
Herr Panknin: liegt nicht in seinem Aufgabenbereich und kann diese Frage nicht beantworten.
Herr Westphal: Nachfrage beim Tief- und Hafenbauamt hat ergeben, dass derzeit nichts vorgesehen ist.
Herr Friesecke bedankt sich Bei Herrn Panknin für die Ausführungen.