05.03.2014 - 11.5.1 Gründung der "Stiftung zur Förderung von Kultur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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§ 8 Punkt 3 des Gründungssatzungsentwurfs erhält folgende Fassung:


„Weitere Vorstandsmitglieder können durch das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag des Kuratoriums berufen werden.“

 

(Ergänzung des Sachverhaltes liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)

 

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