09.10.2013 - 9.3.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.10.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung wird wie folgt geändert:
Im Punkt 12. wird nach als einmalige Leistung zu erbringen. eingefügt:
Liegt eine wirksame mietvertragliche Regelung zur Übernahme von Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen durch den Mieter vor, gehören auch diese Kosten zum Unterkunftsbedarf und sind - soweit sie notwendig und angemessen sind - als einmalige Leistungen zu erbringen.