19.06.2013 - 8.10 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion FÜR Ros...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion UFR
- Beschluss:
- überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock genehmigt den Anschluss von Kleingartenanlagen auf verpachteten Grundstücken der Hansestadt Rostock an das öffentliche Abwassersystem, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- es muss ersichtlich sein, dass ein Anschluss an das öffentliche Abwassersystem aus kosten-, verkehrstechnischen sowie bautechnischen Gründen sinnvoll ist,
- die Festlegungen nach § 20a BKleingG werden nicht durch bauliche Erweiterungen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität verletzt, der derzeitige Zustand der Lauben bleibt bestehen,
- die zuständige Behörde zur Erteilung der Gemeinnützigkeit muss die Zustimmung erteilen,
- die Genehmigung des zuständigen Kleingartenverbandes muss vorliegen,
- die Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde muss vorliegen,
- ggf. sollte die Förderfähigkeit durch das Land bestätigt werden.
Herr Dr. Seidel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2013/AN/4639 zwecks rechtlicher Klärung.
Es möchte rechtssicher geklärt werden, ob eine Umsetzung des Anliegens des Antrages in der Hansestadt Rostock - entgegen der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, die u. a. auf eine dem entgegenstehende Gesetzeslage verweist -, nicht doch möglich ist, da es im Umfeld von Rostock bereits praktiziert wird.
Herr Engelmann bittet außerdem um Überweisung in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag
auf Vertagung und Überweisung in den Ausschuss für
Stadt- und Regonalentwicklung, Umwelt und Ordnung: Angenommen
Herr Giesen bittet darum, die rechtliche Klärung der Angelegenheit dementsprechend durch das Rechtsamt vornehmen und das Ergebnis dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und der Bürgerschaft zukommen zu lassen.