10.04.2013 - 7.5 Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 10.04.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass für die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Liste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl = 27 Stimmen, erforderlich ist.