09.04.2013 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Dr. Helmut Schmidt eröffnet die Sitzung. Der Aushang der Tagesordnung ist erfolgt vom 04.04.2013 bis 09.04.2013. Bei Sitzungsbeginn sind sieben Mitglieder anwesend bzw. ordnungsgemäß vertreten. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende entschuldigt den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Terpe, der kurzfristig an der Teilnahme der Sitzung verhindert ist, und stellt fest, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

 

Herr Sens erklärt, die Sitzung sei formal unzulässig und die Einladung nicht ordnungsgemäß erfolgt. Deshalb könnten nicht wirksam Beschlüsse gefasst werden. Er bittet, in die Niederschrift aufzunehmen, dass die Sitzung unrechtmäßig ist. Herr Dr. Seidel erklärt, dass Sitzungen künftig nur aus zwingenden Gründen verlegt werden sollten und bittet um eine rechtzeitige, nach Möglichkeit direkte Information der Ausschussmitglieder. Es wird eine Liste herumgereicht mit der Bitte der Angabe der E-Mail- und Telefonverbindungen der Ausschussmitglieder.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende beantragt, über die Fortführung der Sitzung abzustimmen. Fünf Ausschussmitglieder stimmen für die Fortführung der Sitzung, zwei dagegen.  Der Antrag, die Sitzung fortzuführen, ist damit angenommen.

 

Die Sitzung wird fortgesetzt, auch die beiden Mitglieder, die gegen die Fortsetzung der Sitzung gestimmt haben, nehmen weiter teil. Herr Sens hält seinen Einwand aufrecht, dass die Sitzung unrechtmäßig stattfindet. Sollten Beschlüsse gefasst werden, wären diese unwirksam, er wolle diese aber nicht aus diesem Grund angreifen.

 

Frau Karlowski erklärt, dass die Einladung der Dringlichkeitssitzung aus ihrer Sicht ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte, dies unabhängig von der Frage, ob die Absage und Verlegung zu kurzfristig war. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich die Dringlichkeit aus der Notwendigkeit einer Stellungnahme des Klinikausschusses noch vor der morgen, 10.04.2013, stattfindenden Sitzung der Bürgerschaft ergibt, so wie dies in der Absage der Sitzung ausgeführt ist.

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