07.03.2012 - 8.4 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.03.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 01.02.2012 in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung überwiesen)
Um Missverständnissen vorzubeugen wurde durch die Fraktion DIE LINKE. und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung um folgende redaktionelle Änderung gebeten:
- aktuellen ist im ersten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Erarbeitung des Entwurfes für den B-Plan für das zukünftige Wohngebiet Thierfelder Straße die besonderen Belange von Wohnprojekten bzw. neuen Wohnformen zu beachten und den Arbeitskreis Wohnprojekte des Agenda 21-Rates in den laufenden Planungsprozess einzubeziehen.
Vor dem Verkauf von städtischen Grundstücken im Bereich Thierfelder Straße ist ein Vermarktungskonzept zu entwickeln und dem Hauptausschuss zum Beschluss vorzulegen, das besonders Wohnprojekten, Kleininvestoren und Kleingenossenschaften Wohnbebauung in diesem Gebiet ermöglicht.
Beschluss Nr. 2012/AN/3057:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Erarbeitung des Entwurfes für den B-Plan für das zukünftige Wohngebiet Thierfelder Straße die besonderen Belange von Wohnprojekten bzw. neuen Wohnformen zu beachten und den Arbeitskreis Wohnprojekte des Agenda 21-Rates in den laufenden Planungsprozess einzubeziehen.
Vor dem Verkauf von städtischen Grundstücken im Bereich Thierfelder Straße ist ein Vermarktungskonzept zu entwickeln und dem Hauptausschuss zum Beschluss vorzulegen, das besonders Wohnprojekten, Kleininvestoren und Kleingenossenschaften Wohnbebauung in diesem Gebiet ermöglicht.
Darüber hinaus, ist zukünftig grundsätzlich bei der Erarbeitung von B-Plänen für Wohngebiete und Mischgebiete zu prüfen, welche Bedarfe spezieller Personengruppen, wie Behinderte, alte Menschen, Studenten oder kinderreiche Familien, bestehen, die aus städtebaulichen Gründen abgesichert werden sollen.
Das Prüfergebnis ist in den jeweiligen Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss darzustellen.