01.02.2012 - 9.11 Annahme einer Geldzuwendung zugunsten der Hanse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Geldzuwendung in Höhe von 150,00 EUR wird durch die Bürgerschaft angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung verwendet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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