29.06.2011 - 8.2 Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 9...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 29.06.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Südstadt empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Hansaviertel empfiehlt Ablehnung
Herr Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf separate Abstimmung der beiden Punkte des Antrages.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen
Es erfolgt die separate Abstimmung zu den beiden Punkten des Antrages.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung, Ortsrecht 6/3) vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung bis Oktober 2011 vorzulegen.
Die Satzung ist insbesondere in folgenden Punkten zu ändern:
· In der Anlage 1 (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) ist die Richtzahl der Verkehrsquelle Fachhochschulen, Hochschulen (Anlag 1, Nr. 8.4) von bisher 1 Stellplatz je 2 bis 4 Studierende auf 1 Stellplatz je 5 bis 10 Studierende anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
|
Abgelehnt | X |
· In § 4, Absatz 2 ist der historische Ortskern Warnemündes in den so genannten innerstädtischen Bereich aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
|
Abgelehnt | X |
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung, Ortsrecht 6/3) vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung bis Oktober 2011 vorzulegen.
Die Satzung ist insbesondere in folgenden Punkten zu ändern:
· In der Anlage 1 (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) ist die Richtzahl der Verkehrsquelle Fachhochschulen, Hochschulen (Anlag 1, Nr. 8.4) von bisher 1 Stellplatz je 2 bis 4 Studierende auf 1 Stellplatz je 5 bis 10 Studierende anzupassen.
· In § 4, Absatz 2 ist der historische Ortskern Warnemündes in den so genannten innerstädtischen Bereich aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
|
Abgelehnt | X |