08.09.2010 - 10.7 Struktur der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 08.09.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Groth hat sein Mitwirkungsverbot bei dieser
Angelegenheit nach § 24 KV M-V angezeigt und für die Dauer der
Behandlung der Angelegenheit im Zuschauerbereich Platz genommen.
Der
Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1308-02 (ÄA) von Thomas Asendorf (für die FDP-Fraktion
wurde zurückgezogen und durch Nr. 2010/BV/1308-05 (ÄA) von Dr. Ulrich Seidel
(für die FDP-Fraktion) ersetzt, der wiederum durch Herrn Dr. Seidel bereits
beim TOP 2 - Änderungen der Tagesordnung zurückgezogen wurde.
-
Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Sozial-
und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
-
Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:
1. Die Aufgaben im Rahmen des SGB II werden von der
Agentur für Arbeit und der Hansestadt Rostock in einer gemeinsamen Einrichtung
wahrgenommen unter der Bedingung, dass eine Vereinbarung mit der Agentur für
Arbeit zustande kommt, die folgende Konditionen festschreibt:
a. Die
Hansestadt Rostock hat in den nächsten 5 Jahren den Vorsitz in der
Trägerversammlung.
b. Zielvereinbarungen
zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter werden nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung wirksam.
c. Das
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung wirksam.
2. Kommt eine Vereinbarung zwischen der Hansestadt
Rostock und der Agentur für Arbeit unter den Bedingungen nach Punkt 1 bis zum 15.10.2010
nicht zustande, ist der Oberbürgermeister beauftragt, einen Antrag auf
Zulassung zur Option vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Entscheidung im
November 2010 vorzulegen.
Beschluss
Nr. 2010/BV/1308:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:
1. Die Aufgaben im Rahmen des SGB II werden von der
Agentur für Arbeit und der Hansestadt Rostock in einer gemeinsamen Einrichtung
wahrgenommen unter der Bedingung, dass eine Vereinbarung mit der Agentur für
Arbeit zustande kommt, die folgende Konditionen festschreibt:
a. Die
Hansestadt Rostock hat in den nächsten 5 Jahren den Vorsitz in der
Trägerversammlung.
b. Zielvereinbarungen
zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter werden nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung wirksam.
c. Das
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung wirksam.
2. Kommt eine Vereinbarung zwischen der Hansestadt
Rostock und der Agentur für Arbeit unter den Bedingungen nach Punkt 1 bis zum 15.10.2010
nicht zustande, ist der Oberbürgermeister beauftragt, einen Antrag auf
Zulassung zur Option vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Entscheidung im
November 2010 vorzulegen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
zwischen der Hansestadt Rostock und der Agentur für Arbeit ausgehandelte
Vereinbarung vor Unterzeichnung der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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