07.07.2010 - 9.5.2 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt geändert:

 

In § 16 Abs. 2 wird folgender Satz hinzugefügt:

 

„Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist die Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und endet 3 Monate nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern.“

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7017023&TOLFDNR=7017023&selfaction=print