22.06.2010 - 6.1.3 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

In § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

“- bei Abfallbehältern, deren Unterbringung nach § 14 Abs. 2 der Abfallsatzung auf Grund der

   baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers möglich ist, wenn

   die örtlichen Verhältnisse eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes zulassen.

 

Beschluss:

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt der Bürgerschaft:

In § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

“- bei Abfallbehältern, deren Unterbringung nach § 14 Abs. 2 der Abfallsatzung auf Grund der

   baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers möglich ist, wenn

   die örtlichen Verhältnisse eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes zulassen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

3

Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7016092&SILFDNR=1000758&TOLFDNR=7016092&selfaction=print