05.05.2010 - 10.2.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:


Im Gesellschaftsvertrag wird § 8 Abs. (1) folgendermaßen neu formuliert:


Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Davon werden 9 Mitglieder durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt und von der Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen. 2 Mitglieder werden von der Belegschaft des Klinikums in den Aufsichtsrat entsandt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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