17.02.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 11.W.159 ?Ehemaliger Friedric...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 17.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Epper vom Stadtplanungsamt leitet die Diskussion ein. Sie informiert
darüber dass der Aufstellungsbeschluss 2008 gefasst wurde. Im Jahr 2009 fand
ein Workshop mit 4 Planungsbüros zu
diesem Thema statt.
Es ist geplant, den B-Plane in der Zeit vom 15.04. bis 17.05. 2010 im Haus des
Bauens auszulegen.
Herr Fricke vom zuständigen Planungsbüro macht Ausführungen zum gesamten
Vorhaben. Das Gebiet der ehemaligen Gleisanlagen wird als Mischgebietsfläche
ausgewiesen. Der nördliche Teil soll gewerbliche genutzt werden. Im Mittel- und
Südteil ist eine Wohnbebauung vorgesehen.
Die Bebauung erfolgt 4 bis 5 geschossig im Norden und wird damit an die
vorhandene Bebauung an der Bleicherstraße angepasst, weiter südlich nimmt die
Bauhöhe und die Baudichte ab. Geplant ist ein Grünstreifen von Nord nach Süd
mit durchgehendem Rad- und Fußweg.
Für den nördlichen Übergang von der Grubenstraße zur Bahnhofstraße (unter der
Brücke bis zum Gebiet Kuhtor) plant das Amt für Stadtplanung und
Stadtentwicklung einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen.
Herr Simowitsch bittet Herrn Pagenkopf um Erläuterungen zum Verkehrskonzept.
Der erste Vorentwurf zu diesem Konzept liegt nach Abstimmung mit den Ämtern
vor. Es wurden mehrere Varianten untersucht. Die Variante 2 wurde als
Vorzugsvariante auserwählt. Diese Variante sieht keine Unterbrechung der
Bahnhofstraße vor, sondern die Umkehr der Einbahnstraßenregelung der
Ferdinandstraße und der Straße Am Güterbahnhof. Im nördlichen Teil des
B-Plangebietes ist eine Blockumfahrung über die Bahnhofstraße, die neue Querung
(Planstraße A) zur Bleicherstraße und umgekehrt vorgesehen. Die Einfahrt in das
gesamte Gebiet erfolgt über die Grubenstraße sowie über die
Ernst-Barlach-Straße aus Richtung Mühlendamm als Linksabbieger und aus Richtung
Steintor als Rechtsabbieger in die Bahnhofstraße. Ein links Abbiegen aus
Richtung Mühlendamm in die Bleicherstraße wird nicht mehr möglich sein. Die
Tempo 30-Regelung in der Bahnhofstraße soll bestehen bleiben. Die Einmündung
Ernst-Barlach-Straße /Bahnhofstraße wird mit einer Ampel versehen. Dort wird es
auch einen Straßenübergang für Fußgänger/Radfahrer geben.
Bis zur endgültigen Entscheidung
müssen noch umfangreiche Verkehrsuntersuchungen erfolgen, um die gegenseitige
Beeinflussung beider Knotenpunkte zu ermitteln. Auch über die mögliche
Einrichtung eines Kreisverkehrs am Kreuzungspunkt Planstraße A, Grubenstraße,
Bahnhofstraße wurde noch nicht entschieden. Sobald die Untersuchungen
abgeschlossen sind, wird das Konzept dem Ortsbeirat vorgestellt.
In den für die gewerbliche Nutzung vorgesehenen nördlichen Teil ist kleiner
Einkaufsmarkt mit den dafür erforderlichen Stellplätzen für PKW geplant. .
Gleichzeitig wurde der eingereichte Bauantrag der Kindertagesstätte in der
Bahnhofstraße angesprochen. Dabei wurde ersichtlich, dass die Anzahl der
Parkplätze für die An- und Abfahrt der
Kinder und für den Lieferverkehr nicht den Erfordernissen entspricht.
Nach einer ausführlichen Diskussion bittet Herr Simowitsch um die Meinung des
Bauausschusses.
Herr Blauel verliest daraufhin
5 Vorschläge für Änderungsanträge zum Gegenstand der Beschlussvorlage
2010/BV/0871 – Entwurf für den Bebauungsplan Nr.11.W.159
„Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ - über die einzeln abgestimmt
wird.
Änderungsantrag 1
Der Geltungsbereich des B-Plans ist am nördlichen Ende so zu ändern, dass
die Flächen der Unterführung unter der Ernst-Barlach-Straße, in ihrer vollen
Breite und bis an den bereits sanierten Bereich „Kuhtor“ heran, Bestandteil des zu beplanenden Bereichs
werden.
Begründung:
Die im
Planungsgebiet vorgesehenen öffentlichen Flächen und die Fuß- und Radwegeverbindung
nach Süden sind auf die Anbindung an die östliche Altstadt angewiesen. Nur wenn
diese Anbindung zeitlich gleichzeitig und in vergleichbarer Qualität realisiert
wird, können die vorgesehenen Planungsziele erreicht werden. Dies ist durch
Aufnahme in das Planungsgebiet zu sichern – analog zum Anschluss an die
Lindenstrasse.
Angenommen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 4 dagegen: 3 enthalten: 2
Änderungsantrag 2
Bei der im südlichen Bereich vorgesehen Fläche für Gemeinbedarf
„Kindergarten“ ist die Ordnung und Regelung des ruhenden Verkehrs
durch geeignete Planfestsetzungen zu sichern. Es sind zusätzliche
Stellplatzflächen im Plan auszuweisen. Außerdem ist die fußläufige Erschließung
des Kita-Standortes zu sichern.
Begründung:
Die
Erfahrung an anderen Standorten zeigt, dass auch ein innerstädtischer
Kindergarten in den Stoßzeiten erheblichen PKW-Verkehr verursacht. Ein großer
Teil der Kinder wird mit dem Auto gebracht. Dadurch besteht zwischen 7.30 und
9.00 und nochmals nachmittags zwischen 15.00 und 17.00 ein hoher Bedarf an
Kurzzeitparkplätzen. Zusätzlich werden Parkplätze für die Bediensteten und für
die Anlieferung (Küche!) benötigt. Dieser Bedarf ist durch die nach Bauordnung
benötigten Stellplätze (4 gemäß dem bereits vorliegenden Bauantrag) nicht
abgedeckt. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze morgens bereits durch
die Beschäftigten belegt sind. Es ist daher absehbar, dass es im Bereich des
Kindergartens dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird. Dieses Problem
wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an dieser Stelle 3
Erschließungsstraßen zusammen treffen. Ein Fußweg zur Kita fehlt gänzlich.
Angenommen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 0 enthalten: 0
Änderungsantrag
3
Im nördlichen Bereich des B-Plans sind verbindlich Flächen auszuweisen, auf
denen ein Parkhaus realisiert wird. Hierzu ist eine entsprechende
Sondergebietsfestlegung zu treffen.
Begründung:
Nach
vorliegenden Untersuchungen der RGS besteht im Sanierungsgebiet Östliche
Altstadt ein zusätzlicher Bedarf von mehreren Hundert Stellplätzen. Dieses
Problem wird noch verschärft, wenn die Platzfläche vor der Nikolaikirche in den
kommenden Jahren saniert wird. Lediglich am Küterbruch besteht noch eine mögliche
Reservefläche für die Errichtung eines Parkhauses. Diese ist jedoch für die
Bewohner der südlichen Bereiche der östlichen Altstadt zu weit entfernt. Die
Lösung des Problems des ruhenden Verkehrs ist Voraussetzung für die Aufhebung
des Sanierungsgebietes und den damit verbundenen Zahlungen einer Sanierungsumlage
an die Hansestadt. Die Fläche am Kopfende des Güterbahnhofs (auch in den
Obergeschossen des Versorgungszentrums) ist für diese Nutzung zu sichern.
Die
Errichtung eines Parkhauses ist privatwirtschaftlich zurzeit nicht darstellbar.
Wenn der Bedarf für ein solches Parkhaus öffentlich bejaht wird, dann sind
dafür von der Stadt Fördermittel bereit zu stellen. Da sich diese Fläche
bereits im Sanierungsgebiet befindet, ist die Möglichkeit einer Förderung mit
Städtebaufördermitteln gegeben.
Angenommen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 2 enthalten: 1
Änderungsantrag
4
Die im
Kreuzungsbereich Ferdinandstraße/Bahnhofstraße/Planstraße B angeordneten Wertstoffbehälter
sind anderweitig anzuordnen (z.B. in eine Platzgestaltung zu integrieren).
Begründung:
Der im
Planentwurf enthaltene Standort befindet sich im unmittelbaren Umfeld des Haupteingangs
eines vorgesehenen Kindergartens. Der Standort schließt unmittelbar an die Freifläche
des Kindergartens an. Die Flächen um einen solchen Behälter herum sind erfahrungsgemäß
oft verschmutzt und durch Scherben belastet. Dies bedeutet für die Kinder eine
große Verletzungsgefahr. Zusätzlich verschärfen die Behälter die angespannte
Parkplatzsituation an dieser Stelle.
Angenommen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 0 enthalten: 0
Änderungsantrag 5
Auf der Ostseite des denkmalgeschützten Stellwerks ist eine Baufläche
auszuweisen.
Begründung:
Das
Stellwerk stellt einen wichtigen Identifikationspunkt im ehemaligen Bahnareal
dar. Es markiert auch den Versprung in der grünen Wegeachse. Ein dauerhafter
Erhalt dieses Gebäudes ist nur möglich, wenn für das Gebäude eine neue Nutzung
gefunden werden kann. Denkbar – und für diesen Standort attraktiv wäre
beispielsweise ein Café. Die nutzbare Grundfläche des Gebäudes ist jedoch so
gering, dass hierzu ein Anbau unabdingbar wäre. Dieser wäre gestalterisch so
auf der Rückseite des Gebäudes einzuordnen, dass die denkmalpflegerische
Gesamtwirkung nicht beeinträchtigt wird.
Angenommen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen:0 enthalten: 1
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger
Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Anlage 1),
begrenzt
im Norden durch die Ernst-Barlach-Straße,
im Osten durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße, die
südliche fiktive Verlängerung der Bleicherstraße, die westliche Spundwand und
Drainage des ehemaligen Gaswerksgeländes sowie das Gleisdreieck an der
Bahnlinie Rostock-Stralsund
im Süden durch die Bahnlinie Rostock-Stralsund,
im Westen durch das Wasserwerk, den Geländebruch östlich des
Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung
westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers.
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Der
Ortsbeirat Stadtmitte lehnt den Beschlussvorschlag unter Hinweis auf die
Änderungsanträge zum B-Plan-Entwurf ab.