04.11.2009 - 8.6 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 04.11.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
- Sozial-
und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag
-
Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag
Die
Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0616-02 (ÄA) von
Thomas
Asendorf (für die FDP-Fraktion) zurückgezogen und durch den Änderungsantrag Nr.
2009/AN/0616-03 (ÄA) ersetzt wurde.
Herr
Albrecht begründet den Antrag.
Herr
Bockhahn nimmt zustimmend zum Antrag und ablehnend zum Änderungsantrag Nr.
2009/AN/0616-03 (ÄA) Stellung.
Der
Oberbürgermeister begründet seine ablehnende Haltung zur Angelegenheit mit
Bezug auf die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt, da es sich hier
um eine freiwillige Leistung handelt.
Herr
Asendorf bringt den Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0616-03 (ÄA) ein.
Herr
Dr. Seidel nimmt Stellung und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Änderung
der Reihenfolge der Tagesordnung durch Verschiebung des Antrages Nr.
2009/AN/0616 von Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) zur Umsetzung
Kommunal-Kombi in der Hansestadt Rostock und weitere Behandlung nach der unter
TOP 9 - Beschlussvorlagen - aufgeführten Beschlussvorlage Nr. 2009/BV/0604 zur
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen.
Abstimmungsergebnis
zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung des Bundesprogramms
zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders
hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen
wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:
1.
die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi
in Höhe von
60.000,00 EUR 2009
360.000,00 EUR 2010
360.000,00 EUR 2011
300.000,00 EUR 2012
2.
die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur
Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden
(siehe Anlage).
Beschluss Nr. 2009/AN/0616:
Zur Umsetzung des Bundesprogramms
zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders
hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen
wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:
1.
die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi
in Höhe von
60.000,00 EUR 2009
360.000,00 EUR 2010
360.000,00 EUR 2011
300.000,00 EUR 2012
2.
die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur
Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden
(siehe Anlage).
3.
Der Oberbürgermeister hat jeweils auf den 31.12. des Jahres Bericht zu
erstatten über folgende Punkte, aufgeschlüsselt nach Projekten:
1. Projektbezeichnung
2. Träger
3. Laufzeit
4. Anzahl Arbeitnehmer
5. Kosten (Rostock/Dritte).
(Richtlinie zur Kofinanzierung
… liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 1 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38 kB
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