09.09.2009 - 9.1 Umsetzung von Ergebnissen des Gutachtens zur Fo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 09.09.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
-
Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt
Zustimmung zur Beschlussvorlage mit Änderungsantrag
Nr. 2009/BV/0235-01 (ÄA)
von Dr. Steffen Wandschneider (für den Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung)
- Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
Die Präsidentin informiert, dass ein Antrag auf Rederecht
des Personalrates des Brandschutz- und Rettungsamtes vorliegt. Diesem hat sie
im Rahmen des § 82 Abs. 1 LPersVG M-V stattgegeben.
Herr Prof. Neßelmann spricht sich gegen eine erneute Anhörung des Personalrates
aus, da das bereits in den vorangegangenen Ausschussberatungen ausgiebig
erfolgte.
Herr Selke (Personalrat Brandschutz- und Rettungsamt) legt im Rahmen des § 82
Abs. 1 LPersVG M-V die Auffassung des Personalrates zur Angelegenheit dar.
Herr Senator Scholze begründet die Beschlussvorlage und nimmt zu den vorliegenden Änderungsanträgen Stellung.
Herr Dr. Wandschneider nimmt zur
Angelegenheit Stellung und bringt den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0235-01
(ÄA) des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
ein.
Eine weitere Wortmeldung erfolgt durch ihn zum Änderungsantrag Nr.
2009/BV/0235-03 (ÄA) von Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD).
Beschlussvorschlag:
I. Die Bürgerschaft beschließt die Schutzziele 1 - 3 entsprechend den Ergebnissen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock vom 25. November 2008. Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.
1. Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse A
Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse A:
• innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem
• Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.
2. Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse B
Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse B:
• innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 3 Minuten mit weiteren 10 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem
• Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.
3. Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse C
Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse C:
• innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem
• Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.
II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 25.11.2008 umzusetzen:
a) Koordinierung der
nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 30.09.2012.
b) Realisierung des Neubaus
und der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Zusammenhang mit der Umsetzung
der Standortstruktur für Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr und den
damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Dierkow/Toitenwinkel bis zum 30.09.2012,
Suche und Nachweis eines geeigneten städtischen Grundstückes bis zum
31.12.2009.
c) Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (FF) durch:
• Realisierung von Anreizsystemen zur Mitgliedergewinnung
• Gründung einer neuen FF Im Bereich Dierkow/Toitenwinkel am Standort des neuen Gerätehauses
• Sanierung des Feuerwehrhauses Gehlsdorf (Raum Jugendfeuerwehr)
• Ausstattung FF entsprechend Fahrzeugkonzeption
• weitere Integration der FF in das
Einsatzgeschehen.
d) Personalbedarf des Brandschutz-
und Rettungsamtes entsprechend den Ergebnissen bemessen und den jeweilig
aktuell gelten rechtlichen Vorgaben entsprechend anpassen. Soweit der Dienst
anteilig in Bereitschaft besteht, wird die Arbeitszeit entsprechend den
dienstlichen Bedürfnissen (Verhältnis Dienst/Bereitschaft lt. Rahmendienstplan)
auf 48 h durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt festgelegt.
e) Gestaltung einer
bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und
Rettungsamtes entsprechend den Anforderungen bis zum 31.12.2009.
f) Realisierung der
Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung von 4
Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den
Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung
spätestens zum 01.01.2011.
g) Erfüllung der Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu
den Schutzzielen.
h) Fahrzeug-SOLL-Konzept bis 30.09.2012.
Beschluss (Nr. 2009/BV/0235)
I. Die Bürgerschaft beschließt die Schutzziele 1 - 3 entsprechend den Ergebnissen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock vom 25. November 2008. Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.
1. Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse A
Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse A:
• innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem
• Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.
2. Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse B
Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse B:
• innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 3 Minuten mit weiteren 10 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem
• Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.
3. Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse C
Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse C:
• innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem
• Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.
II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 25.11.2008 umzusetzen:
a) Koordinierung der
nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 30.09.2012.
b) Realisierung des Neubaus
und der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Zusammenhang mit der Umsetzung
der Standortstruktur für Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr und den
damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Dierkow/Toitenwinkel bis zum 30.09.2012,
Suche und Nachweis eines geeigneten städtischen Grundstückes bis zum
31.12.2009.
Bei Nichtbeteiligung der Firmen im Überseehafen zur Refinanzierung ist eine
Verlegung der Feuerwache 3 nach Osten neu zu bewerten.
c) Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (FF) durch:
• Realisierung von Anreizsystemen zur Mitgliedergewinnung
• Gründung einer neuen FF Im Bereich Dierkow/Toitenwinkel am Standort des neuen Gerätehauses
• Sanierung des Feuerwehrhauses Gehlsdorf (Raum Jugendfeuerwehr)
• Ausstattung FF entsprechend Fahrzeugkonzeption
• weitere Integration der FF in das
Einsatzgeschehen.
d) Personalbedarf des
Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Ergebnissen bemessen und den
jeweilig aktuell gelten rechtlichen Vorgaben entsprechend anpassen. Soweit der
Dienst anteilig in Bereitschaft besteht, wird die Arbeitszeit entsprechend den
dienstlichen Bedürfnissen (Verhältnis Dienst/Bereitschaft lt. Rahmendienstplan)
auf 48 h durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt festgelegt.
e) Gestaltung einer
bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und
Rettungsamtes entsprechend den Anforderungen bis zum 31.12.2009.
f) Realisierung der
Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung von 4
Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den
Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung
spätestens zum 01.01.2011.
Gleichzeitig wird die Hansestadt Rostock beim Innenministerium gemäß § 17 (2)
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) beantragen, Betriebe und
Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind oder von denen
andere Gefahren für die Umwelt und Sachgüter ausgehen, zur Aufstellung,
Ausstattung und Unterhaltung einer Werksfeuerwehr zu verpflichten, soweit diese
nicht zu einer angemessenen Refinanzierung der entstehenden Kosten bereit sind.
g) Erfüllung der Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu
den Schutzzielen.
h) Fahrzeug-SOLL-Konzept bis 30.09.2012.
(Fortschreibung
des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock
- Zusammenfassung
- vom 25. November 2008 liegt der Niederschrift
beim
Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)