10.05.2022 - 4.1.1 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 10.05.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fachbereich Sitzungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die Festsetzung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 520% wird für das Jahr
2023 befristet. Für den Zeitraum ab 2024 wird der Oberbürgermeister mit einer
Prüfung der Auswirkungen sowohl der Anhebung des Hebesatzes als auch der
Novellierung der Grundsteuer auf Basis des Bundesmodell ab 2024 und alternativer
Finanzierungsmöglichkeiten für die Beiträge zum Wasser- und Bodenverband
beauftragt. Ziel ist eine Neufestsetzung des Hebesatzes auf deutlich niedrigerem
Niveau im Sinne der gesetzlich gewollten Aufkommensneutralität.