02.02.2011 - 9.1 Bürgerentscheid Erhalt der Kopflindenallee Mühl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Durchführung eines Bürgerentscheids mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Kopflinden in der Warnemünder Mühlenstraße im Zuge der grundhaften Straßensanierung weitestgehend erhalten werden?“ ist unzulässig.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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