27.01.2010 - 10.11 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 "Eh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 27.01.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Gehlsdorf,
Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof empfiehlt
Ablehnung
Beschluss:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der
Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt
die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zwischen der
Unterwarnow, der Straße Langenort, der Fedor-Schuchardt-Straße sowie der
Fernwärmeleitung einschließlich deren gedachter Verlängerung parallel zur Friedrich-Fischer-Straße
betreffend einen Teilbereich nördlich der Steuerbordstraße, südlich der
Backbordstraße, östlich des Kadettweges und des Jollenweges sowie beidseitig
des Kutterweges und des Zeesenweges bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.
3.
Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
(o.
g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 13
bei)