27.01.2010 - 10.3 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung

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Beschluss:


Die Bürgerschaft stimmt der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales und Gesundheit, als Oberste Landesjugendbehörde und der Hansestadt Rostock, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG) zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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