05.05.2010 - 8.2 Anke Knitter (für den Ortsbeirat Toitenwinkel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.05.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die 1. Stellvertreterin der Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des
Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 17.03.2010
mit dem Titel „Keine Veräußerungen kommunaler Flächen in Toitenwinkel für
weitere Einzelhandelseinreichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits
vorhandenen Einrichtungen gibt“ vorliegt.
(Widerspruch liegt der Niederschrift
beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)
Zur
Angelegenheit lagen/liegen vor:
- Antrag Nr. 2010/AN/0894 von Anke Knitter für den
Ortsbeirat Toitenwinkel)
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandelseinrichtungen
- Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2010/AN/0894-02
(SN), die mit Status „nichtöffentlich“ verteilt wurde, aber
öffentlich ist
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Nr. 2010/AN/0894:
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für
weitere Einzelhandels-einrichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits
vorhandenen Einrichtungen gibt
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es
noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.
Bei
Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der
Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu
erstellen.
Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.