19.01.2022 - 10.3 Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft über die An...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. Nr. 2021/BV/2731-04 (ÄA) der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/UFR und SPD vorliegt. Die Änderungsanträge Nr. 2021/BV/2731-01 (ÄA) von Thoralf Sens (für die Fraktion der SPD), Nr. 2021/BV/2731-02 (ÄA) von Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI) und Nr. 2021/BV/2731-03 (ÄA) von Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion) sind daher zurückgezogen worden.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister:

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2731:

 

Die Bürgerschaft unterstützt die baulichen Entwicklungsabsichten des Unternehmens SIXT in Form des Neubaus eines „SIXT Innovation Centers“ am Standort „Groter Pohl“ und beauftragt den Oberbürgermeister:

 

- zur zügigen Schaffung von Baurecht für das innerhalb des künftigen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (Groter Pohl) gelegenen Vorhabens einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und

 

- unter Verzicht auf eine Ausschreibung gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A in direkte Grundstücksverhandlungen bezüglich eines entsprechenden Baugrundstücks mit SIXT einzutreten.

 

Dabei sind folgende Ziele zu berücksichtigen:

 

1. Fläche

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sind die Flächen unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2018/AN/4078 zur Vergabe von Grundstücken in Erbbaurecht oder in Form eines Flächentauschs mit SIXT dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

 

2. Schaffung von Wohnraum

Die Umsetzung des Vorhabens von SIXT soll die zu realisierende Wohnfläche für Wohnungsbau möglichst nicht beeinträchtigen.


3. Verkehrsberuhigtes Quartier

Die Umsetzung des Vorhabens soll das Ziel eines verkehrsberuhigten Quartiers
nicht beeinträchtigen.

 

4. Nachhaltiges Bauen

Das Vorhaben soll die Ziele der Stadt im Bereich nachhaltiges Bauen unterstützen, daher ist eine angemessene Begrünung und eine möglichst klimaneutrale Bauweise anzustreben.

 

Anlage:

Übersichtsplan zum Makrostandort des „SIXT Innovation Center“

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage