07.12.2021 - 5.1.3 Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) informiert, dass der Bebauungsplan hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung (Baugrenzen, GRZ, Anzahl der Geschosse) geändert wurde und nun nicht mehr als 100 Wohneinheiten entsprechend der Fachgutachten (Verkehr, Lärmschutz, Hydrologie) möglich sind. Es besteht keine Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung. Der Ortsbeirat hat dem Bebauungsplan zugestimmt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
  2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Bürgerschaft die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“

            begrenzt:

 im Nordosten:   durch den Entwässerungsgraben 13/1,

 im Südosten:   durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

 im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße

 im Nordwesten:  durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8 und
    185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17 Drostenstraße
    (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als  Satzung.

 

  1. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage