01.12.2021 - 7.11 Bestellung der Vertreter/innen der Hanse- und U...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Mit der Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH wurde mit Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsrat um insgesamt zehn Mitglieder erweitert, deshalb sind nun vier Plätze durch die Bürgerschaft neu zu besetzen.

 

Die Präsidentin informiert, dass gemäß § 71 der KV M-V die Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind.

 

Nach § 31 (1) KV M-V werden die Beschlüsse in offener Abstimmung gefasst.

 

Zunächst wird über die Vorschläge, die mit vier Wahlvorschlagslisten in Form der Änderungsanträge Nr. 2021/BV/2705-01 (ÄA), Nr. 2021/BV/2705-02 (ÄA),
Nr. 2021/BV/2705-03 (ÄA) und Nr. 2021/BV/2705-04 (ÄA) vorliegen, in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Es ist zu beachten, dass jedes Mitglied nur eine Stimme hat, das heißt, es kann nur für eine der Vorschlagslisten abgestimmt werden.

 

Die Enthaltungen zum Wahlgang werden am Ende der Abstimmung abgefragt.

 

Die errungenen Sitze anhand der abgegebenen Stimmen sind auf die bereits besetzten Sitze anzurechnen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH:

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2705 (- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
    Vorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
    Bekanntgabe der Berechnung und der Sitzverteilung
    nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):

 

Die Bürgerschaft bestellt 3 weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH:

 

- für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Andrea Krönert,

- für die CDU/UFR-Fraktion: Jana Blaschka,

- für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI: Monique Tannhäuser

 

 

 

Kein Mitglied der Bürgerschaft hat sich enthalten.

 

 

Die Präsidentin informiert, dass aufgrund der auf die Wahlvorschlagslisten entfallenen Stimmen rechnerisch kein weiterer Platz auf die Fraktion der SPD entfällt.

 

 

Die Begründung/Berechnung wird auf Antrag von Frau Niemeyer und nach gegenteiliger Auffassung von Herrn Reinke zur Sitzverteilung nachfolgend in diese Niederschrift aufgenommen:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen (hier: Aufsichtsrat) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. § 32 Abs. 2 Satz 11 KV M-V regelt, dass sich die (Wieder)Besetzung freier Wahlstellen nach Satz 1 bis 7 derselben Vorschrift bestimmt, „wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind“.

 

Die Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung führt in diesem Zusammenhang klarstellend aus, dass das Wahlverfahren das Gleiche ist wie bei einer vollständigen (!) Neubesetzung des Gremiums. Nur bei der Auswertung des Wahlergebnisses ist zu berück­sichtigen, dass es bereits gewählte Personen gibt, die ihre Wahlstelle behalten (RZ 15 zu § 32, S. 223). Dem entsprechend war bei der Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/ Niemeyer auch von der ursprünglichen Größe des Gremiums (hier: 11 Vertretende der HRO), auszugehen.

 

Die Verteilung der Sitze erfolgt entsprechend § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft nach dem Berechnungsverfahren Hare/ Niemeyer. Es gilt die Formel:

 

Anzahl d. Plätze im Gremium x Anzahl der auf den Wahlvorschlag entfallenen Stimmen
Anzahl aller abgegebenen Stimmen

 

Das Verfahren bestimmt weiterhin, dass die Sitze zunächst nach den ganzen Zahlen auf die Wahlvorschlagslisten zu verteilen sind (Grundsitzverteilung). Erst danach erfolgt eine Restsitzverteilung anhand der Nachkommastellen, beginnend mit dem größten Wert.


 

Zur Veranschaulichung werden die Berechnung und das daraus entstandene Ergebnis der Niederschrift als Anlage beigefügt. Daraus geht auch hervor, dass eine Restsitzverteilung entfallen war, weil die vier zu besetzenden Sitze bereits nach der Grundsitzverteilung unter Anrechnung der bereits besetzten Plätze aus dem Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH nur auf drei von vier vorgelegten Wahlvorschlagslisten verteilt werden konnten. Die Zwischensumme „9“ der Spalte „Grundsitzverteilung“ stellt eine reine Kontrollsumme dar.

 

Mangels weiterer vorliegender Wahlvorschläge (Kandidat*innen) auf der Liste der CDU/UFR-Fraktion konnte der vierte Sitz in dieser Sitzung nicht mehr besetzt werden. Dabei handelt es sich nach der Rechtsauffassung des Ministeriums für Inneres und Europa M-V aus 2019, welche der Präsidentin der Bürgerschaft, den Fraktionen und Einzelmandatsträgern vorliegt, um einen so genannten „freiwilligen Verzicht“ der Fraktion (oder auch Zählgemeinschaft), auf die der Platz rechnerisch entfallen ist.

 

Die Besetzung des frei gebliebenen Sitzes erfolgt in der nächsten planmäßigen Bürgerschaftssitzung am 19.01.2022. 

 

 

 

Herr Dr. Wandschneider-Kastell äußert in einer persönliche Erklärung, dass er das durchgeführte Wahlverfahren in dieser Form so nicht akzeptiert.

 

Die Präsidentin erklärt, dass sich das Präsidium erneut mit der Angelegenheit befassen wird.

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Realisierung:

 

Mit Konstituierung des Aufsichtsrates am 17.12.2021 wurde der Beschluss umgesetzt.

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Anlagen