03.11.2021 - 9.9 Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

Herr Dr. Nitzsche (Vorsitzender des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen) gibt der Verwaltung zu bedenken, bei der Umsetzung des Bebauungsplanes „Rohrmannsche Koppel“ (zukünftig Wohnmobilplatz) unbedingt vorzusehen, dass dann gleichzeitig auch die an der Jugendherberge angekündigte Parkpalette errichtet wird.

Dazu sind die weiteren Verfahren zu den Bebauungsplänen „Rohrmannsche Koppel“ und „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde/Parkstraße“ (anstehende 2. Änderung) dringend zu parallelisieren/abzustimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 01.SO.195 zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
     


 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplanes Nr. Nr. 01.SO.195 für das Areal der unbefestigten Stellplatzfläche im Stadtteil Diedrichshagen, die Flurstücke 6/19 ; 6/9 (teilweise) und 15/1 (teilweise) Flur 3, Gemarkung Diedrichshagen umfassend und folgendermaßen begrenzt:
     

- im Norden: durch Waldflächen und die Wochenendhaussiedlungen

   „Habichtshöhe“ und „Am Kleinen Sommerweg“,

- im Osten: durch die Kleingartenanlage „Am Waldessaum II“ und

   die Stellplatzanlage „Habichtshöhe“,

- im Süden: durch Ackerfläche südlich der Doberaner Landstraße

   (Landesstraße 12),

- im Westen: durch Grünflächen

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts
    (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrmannsche Koppel“ (ANLAGE 4, Beschluss 2021/BV/1851 vom 03.03.2021) wird der Bebauungsplan mit seiner Ausfertigung in Sondergebiet „Wohnmobilplatz Warnemünde - West“ umbenannt.

 

Anlagen:

1 Abwägungsvorschlag,

2 Satzung zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und
  Textteil (Teil B),

3 Begründung einschließlich Umweltbericht,
4 Aufstellungsbeschluss Nr. 2021/BV/1851 vom 03.03.2021

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

41

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

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Realisierung:

 

Mit Bekanntmachung vom 06.04.2021 bis zum 15.05.2021 erfüllt.

 

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Anlagen zur Vorlage