03.11.2021 - 7.2 Wahl der/des Senator*in für Jugend, Soziales, G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegen folgende Wahlvorschläge/Änderungsanträge vor:

 

1)       Nr. 2021/BV/2522-01 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)
zur Wahl von Frau Jana Priewe                        und

2)      Nr. 2021/BV/2522-02 (ÄA) von Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI)
zur Wahl von Herrn Steffen Bockhahn (amtierender Senator).

 

 

Die Präsidentin gibt zum Ablauf Hinweise:

 

Die Mitglieder der Bürgerschaft hatten im Vorfeld ausreichend Zeit, die Bewerbungsunterlagen einzusehen, die Bewerber*innen einzuladen und somit die Eignung, Befähigung und Sachkunde zu prüfen. Ein Auswahlgespräch oder eine Anhörung findet an dieser Stelle nicht mehr statt.

 

Frau Priewe und Herr Bockhahn werden sich der Bürgerschaft persönlich vorstellen.

 

Da keine Einbringung der Vorschläge durch die antragstellenden Fraktionen gewünscht ist, erfolgt zuerst eine kurze Vorstellung durch Frau Priewe.

 

Danach stellt sich Herr Bockhahn ebenfalls kurz vor.

 

Im Anschluss erfolgen Nachfragen durch Mitglieder der Bürgerschaft, wobei Frau Priewe zu einer Nachfrage und Herr Bockhahn zu mehreren Nachfragen Stellung beziehen.

 

Im Verlauf dieser Fragerunde wird Herr Eichhorn hinsichtlich seiner Fragen an Herrn Bockhahn
durch die Präsidentin und Herrn Dr. Zierau (kommissarischer Leiter Rechts- und Vergabeamt und Abteilungsleiter Personal im Hauptamt) darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle nur auf die Vorstellung des Kandidaten bezogene Fragen zulässig sind.

 

 

 

Anschließend gibt die Präsidentin Informationen zur Wahl:

 

Gemäß § 40 KV M-V wählt die Gemeindevertretung die hauptamtlichen Beigeordneten (also die Senatorinnen und Senatoren). Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden sie für die Dauer von sieben Jahren gewählt.
Diese Wahl erstreckt sich zugleich auf die Funktion der Zweiten Stellvertreterin bzw. des Zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters.

 

Nach § 40 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 der Kommunalverfassung ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält. Das sind 27 Stimmen.


 

Auf Antrag der Präsidentin (in Abstimmung mit dem Präsidium) wird über die zwei Wahlvorschläge in Form der Änderungsanträge Nr. 2021/BV/2522-01 (ÄA) und Nr. 2021/BV/2522-02 (ÄA) geheim abgestimmt.

 

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft informiert über den Ablauf der geheimen Wahl:

 

Im Foyer befinden sich zehn Wahlkabinen, an deren Ende die Wahlurne steht.
Für die Stimmabgabe sind die Wahlkabinen und die aus Gründen des Infektionsschutzes ausgegebenen, baugleichen Kugelschreiber zwingend zu nutzen.
 

Die Mitglieder des Wahlausschusses, Frau Jutta Reinders, Frau Sabine Krüger,
Frau May-Britt Krüger, Herr Christian Reinke und Herr Dr. Jobst Mehlan werden die Stimmzettel ausgeben.
Auf den Stimmzetteln finden sich die Namen beider Kandidaten sowie ein Feld für „Enthaltung“.
Es darf nur ein Kreuz gesetzt werden. Werden weitere Eintragungen vorgenommen, ist der Stimmzettel ungültig.
Nach Abschluss der Stimmabgabe werden die Mitglieder des Wahlausschusses die Stimmen im Foyer auszählen.
 

Für die Zeit der Wahlhandlung wird die Sitzung unterbrochen.

    

 

 

 

- Pause zur Wahlhandlung -

 

Die Präsidentin schließt die Wahlhandlung und bittet die Mitglieder des Wahlausschusses, mit der Auszählung zu beginnen.

 

 

 

- Pause zur Auszählung der Stimmen -

 

 

 


 

Die Auszählung nach der geheimen Abstimmung zur Wahl einer Senatorin/eines Senators für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, verbunden mit der Funktion der Zweiten Stellvertretung des Oberbürgermeisters, hat im ersten Wahlgang Folgendes ergeben:

 

Gesetzliche Stimmenzahl:

53

(besetzte Mandate: 53)

Ausgegebene Stimmzettel:

49

 

Abgegebene Stimmzettel

49

 

Ungültige Stimmen   

0

 

 

 

Frau Jana Priewe

Herr Steffen Bockhahn

Wahlvorschlag/Änderungsantrag -01:

Dafürstimmen:                                              14

Wahlvorschlag/Änderungsantrag -02:
 

Dafürstimmen:                                              28

 


- bei 7 Stimmenthaltungen –

 

 

Damit hat Herr Steffen Bockhahn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit
von mehr als der Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Bürgerschaft erhalten und
wurde als Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, verbunden mit der
Funktion der Zweiten Stellvertretung des Oberbürgermeisters gewählt.

 

 

Herr Bockhahn erklärt, dass er mit der Wahl einverstanden ist.

 

 

Herr Bockhahn wird beglückwünscht.

 

 

 

Die Präsidentin bedankt sich bei Frau Priewe für die Kandidatur.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt die/den Senator*in für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und überträgt die Funktion als Zweiter Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters.

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2522:

 

Die Bürgerschaft wählt

 

Herrn Steffen Bockhahn

 

 

zum Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
und überträgt die Funktion als Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters.