09.11.2021 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1.                 Prüfauftrag - Tempo 30 in der Parkstraße bis Richard-Wagner-Straße

Das Amt für Mobilität teilt in dieser Thematik mit, dass die Parkstraße in Warnemünde (L 12) in ihrer Kategorisierung nach eine Landesstraße und Teil des innerörtlichen Hauptverkehrsnetzes in Rostock ist. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) gehört die Parkstraße der Kategoriengruppe HS (angebaute Hauptverkehrsstraßen) an. Diese Straßen regeln das System des innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetzes und übernehmen in der Regel auch die Linien des öffentlichen Nahverkehrs (hier Buslinien der RSAG). Der Radverkehr wird an diesen Straßen vorzugsweise auf gesonderten Radverkehrsanlagen geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Straßen des Hauptverkehrsnetzes in der Regel 50 km/h. Die Parkstraße verfügt auf der südlichen Seite (in Richtung Ortskern Warnemünde) über einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau. Auf der nördlichen Seite (in Richtung Diedrichshagen) wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt, zusätzlich ist es gestattet den Gehweg in Fahrtrichtung Diedrichshagen (unter Rücksichtnahme auf den fußläufigen Verkehr) zu benutzen. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die Begründetheit für die Beibehaltung der innerorts üblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich zusätzlich aus der Einstufung und der Charakteristik der Straße als Landesstraße 12 und Hauptverkehrsstraße. Weiterhin sind gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch für Straßen des so genannten überörtlichen Verkehrs -also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine konkrete Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse liegt in der Parkstraße nicht vor. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist hier rechtssicher nicht umsetzbar. Die Parkstraße sollte planerisch neu betrachtet, der Straßenzustand verbessert und zu beiden Seiten der Fahrbahn geeignete gesonderte Radverkehrsanlagen eingerichtet werden.

 

2. Werkstattbesuch bei DB Regio – Kurvenfahrgeräusche

Der verschobene Termin des Werkstattbesuches bei der DB Regio in Rostock wird am 06.12.21 um 16:00 stattfinden. Treffpunkt ist vor dem Werkstatttor am Dalwitzhofer Weg 9 in 18059 Rostock. Die Teilnehmeranzahl muss wegen der Corona- Regelungen auf 10 Personen limitiert werden. Ich bitte um Mitteilung der Ortsbeiratsmitglieder und für die Bürgerinnen um Anmeldung im Ortsamt, wenn eine Teilnahme an diesem Termin gewünscht wird.

 

3. Geschwindigkeitsanzeigetafel Parkstraße Warnemünde

Zu dem gewünschten „Smiley-Display“ in der Parkstraße wurden bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit dem Amt für Verkehrsanlagen, dem Amt für Mobilität sowie den Stadtwerken mögliche Potenzialstandorte für die Anbringung der gewünschten Geschwindigkeitsanzeigetafel gesucht. Diese Anzeigetafel soll helfen, dass die beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im westlichen Bereich der Parkstraße in Warnemünde eingehalten wird. Vorgesehen ist es, die Anzeigetafel stadteinwärts aufzuhängen. Die Anzeigetafel wird aufgrund der benötigten Stromversorgung an einem Lichtmast angebracht. Durch die Kurvenlage im Streckenabschnitt auf der Höhe des Friedhofs kann nicht ausreichend weit die Geschwindigkeit gemessen werden. Daher ist dort eine Montage ausgeschlossen. Auf Höhe des Parkplatzes Strand-Mitte sind entweder die Lichtmaste durch die Alleebäume verdeckt oder bereits mit mehreren Verkehrszeichen versehen. Zudem wirken in diesem Bereich bereits der Fußgängerüberweg, die Zufahrten zum Parkplatz sowie die Fußgängerampel temporeduzierend. Als möglicher Standort, welcher ausreichend gerade Strecke bietet und nicht zu sehr von einem Baum abgeschattet wird, wird nun der Lichtmast zwischen der Wohnbebauung und der Sporthalle mit einem solchen Geschwindigkeitsdisplay ausgestattet. Das Amt für Verkehrsanlagen veranlasst gemeinsam mit den Stadtwerken die zeitnahe Montage.

 

4. Ferienwohnungen in Diedrichshagen

Nach intensiver Diskussion hatte der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 27.04.2021 den Beschluss gefasst, dass der OB gebeten wird zu veranlassen, dass zur Definition des Gebietscharakters und zur Erreichung des Ziels, die ungebremste Zunahme von Ferienwohnungen und gegebenenfalls des Beherbergungsgewerbes einer Steuerung zu unterwerfen, unverzüglich der gesamte tatsächlich vorhandene und genehmigte Ferienwohnungsbestand zu erfassen sei. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft hat uns eine sehr umfassende Betrachtung des Sachverhaltes und Stellungnahme (4 Seiten) zukommen lassen.

Als Fazit/Empfehlung wird festgehalten, dass aus planungsrechtlicher Sicht die gewünschte Bestandserfassung nicht zu empfehlen ist, da darin kein erkennbarer Zugewinn für die Allgemeinheit gesehen wird.

Die Stellungnahme ist dem Ortsbeiratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses zur weiteren Betrachtung übergeben worden.

 

5. Verkehrsschau/ Problemanalyse Betreten und Verlassen Spielplatz Arankapark

In Auswertung des Vor-Ort-Termines in der Thematik - Betreten und Verlassen des Spielplatzes Arankapark, teilt das Amt für Mobilität zum Punkt - Prüfen von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen auf dem Geh- und Radweg – mit, dass von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen auf dem Gehweg (Radfahrer frei) entlang der Parkstraße abgesehen werden sollte. Dieser Weg ist von der Netzbedeutung sowohl für den Fuß- als auch Radverkehr höherrangig gegenüber dem aus dem Park kommenden Weg. Der Bau von Schikanen, Verschwenken, Einengungen oder ähnlichem sollte hier nicht verfolgt werden. Diese Funktion übernehmen die Umlaufgitter aus dem Park kommend. Bereits die aktuelle Beschilderung hat die Bedeutung, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen hat. Welche Möglichkeiten hinsichtlich einer ergänzenden Beschilderung oder Markierung anordnungsfähig oder empfehlenswert sind, muss die Straßenverkehrsbehörde beurteilen.

 

6. Fällungen von Alleebäumen

Das Amt für Stadtgründung, Naturschutz und Friedhofswesen teilt mit, dass auch in diesem Herbst/ Winter 2021/22 in Rostock wieder städtische Bäume gefällt werden. Eine Liste für geplante Fällungen von Alleebäumen und eine Übersicht für den Baumersatz von Alleebäumen sind dem Vorsitzenden des Ortsbeirates und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Energie, Jugend und Soziales übergeben worden.

 

7. Anfrage des Bau- und Verkehrsausschusses

Der Bau und Verkehrsausschuss hat angefragt, ob es möglich sei zu Spitzenzeiten die Busspur ab Aral-Tankstelle und unter der Brücke zum Busbahnhof für Pkw zu öffnen. Das Amt für Mobilität teilt dazu mit, dass nach Verkehrszeichen 245 (Bussonderfahrstreifen) darf anderer Fahrzeugverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbusschild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und der Behindertenverkehrs Bussonderfahrstreifen nicht benutzen Ausnahmen für Taxen, Fahrräder o. ä. müssen durch Zusatzzeichen zugelassen sein. Eine Öffnung für Pkw ist mithin nicht möglich.