21.10.2021 - 5.9 Zuweisungsvereinbarung zur Gewährung von Zuwend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Leese, kommissarische Leiterin des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl, stellt die Inhalte der Beschlussvorlage vor und erläutert die Erforderlichkeit einer Zustimmung zur Vereinbarung.

 

Obwohl das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Stadt nicht zufriedenstellend sei, sei eine Unterzeichnung der Vereinbarung jedoch zwingend erforderlich um überhaupt finanzielle Zuwendungen zur Absicherung der Beratungslandschaft zu erhalten.

 

Frau Leese führt weiterhin aus, dass ab dem kommenden Jahr eine interne Weiterentwicklung der Qualitätsstandards der Betreuungsleistungen im Amt erfolge. Hierfür sei eine unbefristete Stelle (Fachberaterin) eingerichtet worden, zudem sei eine Masterstudentin beauftragt die einheitlichen Kennziffern und Standards in diesem Bereich konkret herauszuarbeiten und zu untersuchen.

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird durch die Bürgerschaft beauftragt, die Zuweisungsvereinbarung zur Umsetzung des WoftG M-V zu unterschreiben.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage