12.10.2021 - 5.1.6 Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde erläutert die Zielstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.195. Es handelt sich um ein Sondergebiet für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes und einer Stellplatzfläche für Kraftfahrzeuge, aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen im Raum Warnemünde. Die Fläche soll zusätzlich durch kleine Gebäude ergänzt werden, die der Grundversorgung dienen. Umwelt- und naturschutzrechtliche Belange sind berücksichtigt. Als Ersatz für die entfallenden Pkw-Stellplätze ist eine mehrgeschossige Parkplatzanlage an der Jugendherberge vorgesehen. Das Abstellen von Wohnmobilen in anderen Bereichen von Warnemünde wird entsprechend fortfallen. Vertragliche Regelungen in Richtung der Betreibung der Anlage insbesondere zum Lärmschutz sind mit der WIRO getroffen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schröder nach der geplanten baulichen Ausführungsreihenfolge bezüglich der Errichtung des Parkhauses und der Umverteilung der Rohrmannschen Koppel erklärt Herr Maronde, dass ihm keine zeitliche Planung für die Umsetzung bekannt ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brincker informiert Herr Maronde, dass mit dem B-Plan Verfahren für die Jugendherberge begonnen wurde.

 

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Beschluss:

 

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 01.SO.195 zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (ANLAGE 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplanes
    Nr. Nr. 01.SO.195 für das Areal der unbefestigten Stellplatzfläche im Stadtteil Diedrichshagen, die Flurstücke 6/19 ; 6/9 (teilweise) und 15/1 (teilweise) Flur 3, Gemarkung Diedrichshagen umfassend und folgendermaßen begrenzt:

im Norden: durch Waldflächen und die Wochenendhaussiedlungen
  „Habichtshöhe“ und „Am Kleinen Sommerweg“,
im Osten: durch die Kleingartenanlage „Am Waldessaum II“ und die
  Stellplatzanlage „Habichtshöhe“,

im Süden: durch Ackerfläche südlich der Doberaner Landstraße
(Landesstraße 12),

im Westen: durch Grünflächen
 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG               (ANLAGE 2).

 

  1. Die BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts
    (ANLAGE 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrmannsche Koppel“ (ANLAGE 4, Beschluss 2021/BV/1851 vom 03.03.2021) wird der Bebauungsplan mit seiner Ausfertigung in Sondergebiet „Wohnmobilplatz Warnemünde - West“ umbenannt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage