04.08.2021 - 5.3 Fortfall der Freihaltetrasse für die verkehrlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Einführend erläutert Herr Müller, dass basierend auf den Beschluss der Bürgerschaft (2018/AN/3959) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde, um die Einordnung einer Verkehrstrasse unter Berücksichtigung einer möglichen Wohnbebauung zu untersuchen. Dabei sollten die Entwicklungspotentiale und –absichten der Unternehmen im GE Groß Klein Berücksichtigung finden und ein möglicher Umbau bzw. Ausbau des „Nordkreuzes“ war mit einzubeziehen.

INROS Lackner AG hat die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Herr Kressin von INROS Lackner erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das Ergebnis der Untersuchungen.

Fazit: Trotz städtebaulicher Entwicklungen bis 2035 (unter Berücksichtigung von Wohnungsbau, Gewerbe, Sondergebiete, Potentialflächen) ist aus verkehrstechnischer Sicht keine Verbindungsstraße notwendig. Auf Nachfrage, erläutert Herr Kressin, dass die Fahrzeughalterentwicklung in die Prognose mit eingeflossen ist.

Herr Müller erläutert auf Nachfrage, dass Ideen für diese Flächen in einem ordentlichen Prozess diskutiert werden.

Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2334:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage