11.05.2021 - 5.1.1 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Frau Riahi ist als Prokuristin und Projektleiterin stellvertretend für die Eigentümerin GAA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH anwesend und erhält von den Mitgliedern Rederecht. Sie stellt dar, dass die GAA einer Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange nicht entgegensteht und demzufolge eine angepasste Bebauungsplanung aus Sicht der GAA noch zu überprüfen wäre und nicht gänzlich versagt werden sollte. Es wäre hier zu prüfen, wie mögliche Beeinträchtigungen in den nahen Schutzgebieten durch eine Bebauung minimiert werden können, um die Planung naturschutzrechtlich möglich zu machen. Die GAA sieht damit für eine nachhaltige städtebauliche Nutzung keine unüberwindbaren Hindernisse. Eine Stellungnahme der GAA ist diesem TOP beigefügt.

 

Herr Göllnitz erläutert, dass es sich bei dem Gebiet um den höchsten Schutz einer Fläche durch die Anordnung vieler Schutzgebiete handelt. Darüber hinaus handelt es sich hier neben einem Naturschutzgebiet um Natura 2000-Schutzgebiete (ein Vogelschutzgebiet und auch ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung). Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Die Ausnahme für eine Bebauung auf einem solchen Schutzgebiet ist nur bei zwingenden Gründen über ein naturschutzrechtliches öffentliches Interesse möglich und setzt voraus, dass es keine weiteren zumutbaren Alternativen gibt, das heißt das Vorhaben zwingend nur an dieser Fläche möglich ist. Da eine Alternativlosigkeit durch zahlreiche andere B-Pläne für Wohngebiete in Rostock nicht vorliegt, kann keine Ausnahmeentscheidung getroffen werden. Desweiteren gilt für ein Natura 2000-Schutzgebiet ein generelles Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, wenn sich Arten und Lebensräume eines Gebietes in einem guten Zustand befinden, ist dieser Zustand beizubehalten. Ist der Zustand des Gebietes aber eher schlecht, so wie für Arten und Lebensräume des Gebietes Warnowniederung, die gemäß Gutachten in der Erhaltungsstufe C eingeordnet wurden, so ist deren Zustand zu verbessern (Pflicht nach Natura 2000-Landesverordnung). Eine Bebauung würde das Gebiet beeinträchtigen und somit verschlechtern.

Die Fläche soll in Übereinstimmung mit naturschutzrechtlichen Vorgaben als Kompensationsfläche genutzt werden. Auf Nachfrage von Frau Schröder erläutert Herr Göllnitz, das die Fläche vollständig begrünt wird, es sich aber nicht um ein Erholungsgebiet handelt, sondern vielmehr der Entwicklung von Natur und Landschaft dient.

 

Herr Schmeil erläutert ergänzend, dass das staatliche Umweltamt das Sanierungskonzept auf die Gefahrenabwehr angelegt hat. Die Sanierung dieses Gebietes soll mittels einer

½ Meter-Bodenbedeckung erfolgen. Dadurch kommt es zum gleichmäßigen Abklingen der Schadstoffe und eine Gefährung für den Menschen kann so unterbrochen werden. Die regelmäßige Kontrolle des Grund- und Oberflächenwassers zeigt keine Gefährung des Trinkwassers.

 

Herr Brincker erkundigt sich, ob überhaupt noch eine Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes besteht. Herr Müller verneint dieses. Die Mitglieder kritisieren die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich wenn dieser von vornherein zum Scheitern verurteilt war. Herr Müller erläutert den Prozess der Aufstellung des Bebauungsplanes und dass zunächst im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein städtebauliches Konzept mit der Betrachtung verkehrlicher und emissionsschutzfachlicher Aspekte erarbeitet wurde. Die naturschutzrechtliche Verträglichkeit wurde auf Wunsch der Eigentümerin zunächst hinten angestellt. Ein durch die GAA beauftragtes Gutachten hat letztendlich die Natura 2000-Unverträglichkeit festgestellt und das Bebauungskonzept für unzulässig erklärt.

 

Eine Abstimmung bezüglich dieser Beschlussvorlage erfolgte bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 06.04.2021. Eine erneute Beratung zu dieser Beschlussvorlage ergab sich aus der Vertagung  in der Bürgerschaftssitzung mit der Bitte, im entsprechenden Ausschuss dazu für Aufklärung und Kommunikation zwischen den Beteiligten zu sorgen.

 

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Beschluss:

 

Der von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 05.11.2014 gefasste Beschluss
Nr. 2014/BV/0144 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 für das „Wohngebiet Warnowniederung“ für das Gebiet westlich der Neubrandenburger Straße und südlich des Bahnübergangs wird aufgehoben.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden: durch die Bahntrasse zwischen Rostock und Stralsund,

im Osten: durch die „Neubrandenburger Straße“,

im Süden: durch die Bebauung der ehemaligen Kiesgrube Kassebohm,

im Westen: durch das Grünland der Warnowniederung.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen