03.03.2021 - 10.2 Prüfergebnis zum Beschluss Nr. 2019/AN/4498 und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Senator Bockhahn begründet die Beschlussvorlage, mit der die Verwaltung einen

Prüfauftrag der Bürgerschaft ausgeführt hat (Beschluss Nr. 2019/AN/4498 vom 03.04.2019).

Er weist darauf hin, dass, wenn die Schulverpflegung ab dem Schuljahr 2024/2025 in kommunaler Trägerschaft selbst durchgeführt werden soll, die einzelnen Prozessschritte selbstverständlich durch den Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport begleitet werden, so, wie es bisher durch diesen in der Angelegenheit bis zum Vorliegen dieser Beschlussvorlage erfolgt ist.

Auch muss bei Zustimmung zur kommunalen Trägerschaft zügig eine Entscheidung zur Gesellschaftsform und dazu, wer diese Gesellschaft führen soll, getroffen werden, denn diese muss Vorarbeiten leisten, um die einzelnen, kleinen Details festlegen zu können.
Die Verwaltung kann das mit ihren vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten nicht leisten. In einem umfangreichen, partizipativen Prozess müssen die Voraus­setzungen
zur Übernahme der Schulverpflegung in kommunale Trägerschaft geschaffen werden.

 


 

Im Rahmen einer weiteren ausführlichen Diskussion gibt Frau Niemeyer ihr ablehnendes Abstimmungsverhalten zur Beschlussvorlage zu Protokoll.

 

Nach weiteren Wortmeldungen stellt Herr Sauter den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Aussprache.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

1. Nr. 2021/BV/1902-04 (ÄA),

2. Nr. 2021/BV/1902-02 (ÄA),

3. Nr. 2021/BV/1902-01 (ÄA),

4. Nr. 2021/BV/1902-03 (ÄA).

 

 

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Auf Antrag von Herrn Dr. Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD) erfolgt namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulverpflegung in den Rostocker Schulen ab dem Schuljahr 2024/2025 in kommunaler Trägerschaft selbst durchgeführt wird.

    Dazu ist eine kommunale Gesellschaft mit 100%iger Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu gründen. Alternativ kann auch eine bereits bestehende 100%ige Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock diese Aufgabe wahrnehmen, sofern die entsprechenden Kompetenzen dort vorhanden sind.

 

  1. Für die Schuljahre 2022-2024 ist die Essensversorgung in den Rostocker Schulen durch die Vergabe einer Konzession sicherzustellen.
    Das Cook & Chill-Verfahren ist durch den Konzessionär/die Konzessionärin umzusetzen.

 

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Anlage:

Neukonzeptionen der Firma ABConcepts GmbH zur Umsetzung der Essensversorgung der Schülerinnen (Konzepte I bis IV) mit Auszügen aus Kostenaufstellung, Businessplänen und Wirtschaftlichkeitssvorausschaurechnungen

 

Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung (Anlage):

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

25

Dagegen:

23

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen