03.03.2021 - 9.3 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski verweist auf die bereits im Vorjahr praktizierte rechtskonforme Verfahrensweise der Einzelfallentscheidungen mit notwendigen Antragsstellungen, verbunden mit dem Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse und sagt zu, dass den Gastronomen und anderen Antragstellern so auch jetzt wieder schnell und unbürokratisch geholfen werden wird.

Jeder Unternehmer in wirtschaftlich schwieriger Situation hat die Möglichkeit, die Forderungen zur Stundung oder zum Erlass anzumelden.

 

Herr Senator Matthäus informiert, dass auch wieder Flächenerweiterungen für die Außenplätze und Straßenraumnutzungen angemeldet werden können, die dann umgehend geprüft werden. Diesbezüglich ruft er die Gastronomiebetriebe auf, sich zu melden, damit diesbezüglich zeitnah Abstimmungen mit den Ortsbeiräten erfolgen können.
 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend § 11 Punkt 3 der Sondernutzungs-satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, auf die Festsetzung der Gebühren für Sondernutzungen für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 zu verzichten.
Etwaige ergangene Bescheide sind aufzuheben. Bereits geleistete Gebühren sollen verrechnet werden können.

Die Bürgerschaft ist in ihrer Aprilsitzung 2021 über die Umsetzung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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