25.02.2021 - 4.3 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Krause informiert, dass etwa 10 Prozent der Unternehmen einen Antrag auf Sondernutzung gestellt haben. Je nach Lage kostet ein Quadratmeter im Monat zwischen 3 und 15 €. Im Jahr werden dadurch etwa 300 T€ Einnahmen generiert. Bereits im Frühjahr 2020 wurde u.a. eine Prüfung des Aussetzens der Gebühren während der Zeit des Lockdowns beschlossen. Im Jahr 2020 wurden keine Anträge auf Stundung o. Ä. gestellt.

 

Frau Pittasch kritisiert, dass über diese Prüfung und die damit verbundene Möglichkeit zur Gebührenbefreiung hätte informiert werden müssen.

 

Herr Matthäus fügt hinzu, dass aktuell ein Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung von Freiflächen läuft. Herr Reinke ergänzt, dass dies über die entsprechenden Fachverbände kommuniziert werden sollte.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend § 11 Punkt 3 der Sondernutzungs-satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, auf die Festsetzung der Gebühren für Sondernutzungen für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 zu verzichten.
Etwaige ergangene Bescheide sind aufzuheben. Bereits geleistete Gebühren sollen verrechnet werden können.

Die Bürgerschaft ist in ihrer April-Sitzung 2021 über die Umsetzung zu informieren.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

8

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x