09.02.2021 - 5.2.1 Erschließungsvertrag zur 1. Änderung des B-Plan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Diedrich stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass der Vertrag der Sicherung der Erschließung eines Baugebietes dient, auf dem der Erschließungsträger diverse Wohnungen errichten möchte. Die Grundstücke in diesem Baugebiet liegen im Eigentum des Erschließungsträgers und Dritter. Der Erschließungsträger ist zur Vorfinanzierung sämtlicher Herstellungskosten bereit. Die Vertragsparteien vereinbaren diesbezüglich eine teilweise Refinanzierung. Im anschließenden Erschließungsbeitragsverfahren wird der Erschließungsbeitrag des Vorhabenträgers verrechnet.

Frau Schröder erkundigt sich nach der Relevanz des Hochwasserschutzgebietes in Bezug auf die Ausführungsplanung. Frau Diedrich erklärt, dass die Planung durch alle Ämter geprüft wird, demnach auch die Gefahr des Hochwassers und weiterhin, dass sich auf der gegenüberliegenden Seite eine Hochwasserschutzwand befindet.

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Erschließungsvertrag zur 1. Änderung des

B-Planes Nr. 12.MI.84 für das Mischgebiet „Weißes Kreuz“ abzuschließen (Anlage).

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage