20.01.2021 - 10.2 Umsetzung und Verortung aller BUGA-Aufgaben

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Oberbürgermeister begründet ausführlich die Beschlussvorlage.

 

Die Präsidentin informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eigenen Wunsch als Mit-Einreicher aus dem Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1826-03 (ÄA) gestrichen wurde.

 

Mit Bezug auf den Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1826-04 (ÄA) weist Frau Krönert darauf hin, dass der Übergang des Projektes und des Fachbereiches BUGA aus der Verwaltung in die Gesellschaft geordnet, klar und sehr zeitnah erfolgen muss, um die Realisierung dieses Projektes nicht zu gefährden. Auch legt sie dar, dass es für sie dazu gehört, dass die Verwaltungsspitze den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt.

 

Es folgen weitere Wortmeldungen.

 

 

Im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Wortmeldung von Frau Blaschka als Vorsitzende des BUGA-Ausschusses dahingehend, dass sich der BUGA-Ausschuss selbstverständlich dem Anliegen des Änderungsantrages Nr. 2020/BV/1826-03 (ÄA) annehmen wird, zieht Frau Kröger diesen zurück.

 

In diesem Zusammenhang weist sie weiterhin darauf hin, dass Kostenkontrolle, Transparenz im Verfahren und Beteiligung Daueraufgabe sein müssen.

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios B – „Ausprägung in der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) für alle investiven Aufgaben mit externer Dienstleistungsunterstützung und in der IGA Rostock 2003 GmbH für alle Durchführungsaufgaben“.

 

2. Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft unter Bezugnahme auf § 22 der Kommunalverfassung M-V zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/BV/1826-04 (ÄA) (s. TOP 10.2.4)
entfällt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss Nr. 2020/BV/1826:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzung des Szenarios D - Ausprägung in der IGA Rostock 2003 GmbH mit externer Dienstleistungsunterstützung.

 

2. Alle hierfür notwendigen Einzelentscheidungen werden der Bürgerschaft unter Bezugnahme auf § 22 der Kommunalverfassung M-V zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Anlage:

Szenario D – Ausprägung in der IGA mit externer Dienstleistungsunterstützung

 

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung erklärt Frau Günther (Vorsitzende des Aufsichts­rates der IGA Rostock 2003 GmbH), dass sich die IGA nun dieser Aufgabe stellen soll und dann auch stellen wird, aber auf keinen Fall dürfen die angeschobenen Projekte der IGA darunter leiden.

Es wäre wünschenswert gewesen, dass im Rahmen des begonnenen Findungsprozesses die IGA, ihre Mitarbeiter und der Aufsichtsrat eingebunden worden wären.

Jetzt ist es wichtig, dass der Übergang in die IGA strukturiert und geordnet läuft.
 

Weiterhin legt sie dar, dass sowohl die Unternehmer vor Ort als auch die Mitarbeiter der IGA den Verbleib der Geschäftsführung in der IGA GmbH fordern. Das vorhandene Wissen sollte genutzt und der IGA-Aufsichtsrat und die IGA-Geschäftsführung unterstützt werden, bis die neue Struktur und die neue Geschäftsführung arbeitsfähig ist.

Nach der gemeinsamen Lösungsfindung in der Bürgerschaft wäre es jetzt notwendig, Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu einem Gespräch einzuladen, um auch hier Informationen transparent fließen zu lassen.

 

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Realisierung:

 

Mitteilung der Organisationseinheit Zentrale Steuerung:

 

Mit Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in BUGA Rostock 2025 GmbH am 18.08.2021 (Beschl.-Nr. 2021/BV/2436) und der notariellen Beglaubigung am 11.11.2021 zur Umfirmierung wurde dieser Beschluss umgesetzt.

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Anlagen zur Vorlage