14.01.2021 - 5.1 Fernwärmesatzung Geltungsbereich

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Pittasch erkundigt sich, ob durch die Erweiterung des Geltungsbereichs der Satzung ein Anschlusszwang in diesem Bereich entsteht. Frau Arnim antwortet, dass der Anschlusszwang nur für die Straßen besteht, die in der Straßenliste im Anhang aufgeführt sind.

 

Herr Hannemann ist gegen einen Anschlusszwang. Die Hauseigentümer sollten selbst entscheiden können, ob sie eine andere Energiequelle nutzen möchten. Frau Arnim sagt, dass diese Möglichkeit im Rahmen der Satzung gegeben ist. So können beispielsweise auch energieautarke Häuser oder Häuser mit Energiequellen mit geringerem CO2-Ausstoß in den Straßen mit Anschlusszwang realisiert werden.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).     

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage