02.12.2020 - 8.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, SP...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass die Abstimmung der Änderungsanträge in folgender Reihenfolge erfolgt:

1. Nr. 2020/AN/1447-07 (ÄA),

2. Nr. 2020/AN/1447-03 (ÄA),

3. Nr. 2020/AN/1447-04 (ÄA),

4. Nr. 2020/AN/1447-06 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt sich zum Ziel, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen oder im besten Fall klimapositiv zu sein.

 

Die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen, einschließlich der Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung, sollen dabei Vorbildwirkung übernehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt:

 

1. als Grundlage des „Klimaplans Rostock 2035“ für alle Bereiche der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen die zur Klimaneutralität notwendigen Maßnahmen und den dafür erforderlichen Aufwand aus der Perspektive der Stadt, der Bürgerinnen und Bürger und weiterer Bereiche zu beziffern und deren Umsetzung zeitlich einzuordnen,

 

2. der Bürgerschaft darauf aufbauend bis zu ihrer Sitzung im April 2021 in Abstimmung
mit den kommunalen Unternehmen Maßnahmen zu benennen, um für das Jahr 2021
eine Senkung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen um 5 % zu erreichen,

 

3. der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im Dezember 2021:

a) einen konkreten Maßnahmenplan für die Jahre 2022 bis mindestens 2024 und

b) einen groben Maßnahmeplan für die Jahre 2025 bis 2035

für die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem Ziel, von 2022 - 2030 eine jährliche Reduzierung der
CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen um jeweils 10 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu erreichen und anschließend bis 2035 Klima­neutralität und eine weitere Reduzierung von Kompensationszahlungen zugunsten echter CO²-Einsparungen zu erreichen.

 

4. Sollten die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen das Ziel der
CO²-Reduktion um 10 Prozentpunkte gegenüber dem Referenzjahr 2019 übertreffen, so kann der Überschuss auf das Folgejahr gutgeschrieben werden.
Sollte das Ziel nicht eingehalten werden können, so sind Kompensationen erforderlich. Geeignete Kompensationsmaßnahmen sind der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung im Dezember 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5. Jährlich ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Umsetzungsstand zu berichten,
bei Unternehmen parallel zur Vorlage des Wirtschaftsplans.
Mindestens alle 3 Jahre ist, in der Regel parallel zum Energieaudit,
ausführlicher über den aktuellen Umsetzungstand zu berichten, insbesondere:

 

- Entwicklung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen,

- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien,

- Energieeinsparung,

- vorgesehene Maßnahmen für die nächsten 3 Jahre,

- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung:
  Entwicklung der CO²-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt.


 

6. Es ist eine Kampagne durchzuführen, welche private Unternehmen, Haushalte und andere Einrichtungen in der Stadt für das genannte Ziel gewinnen soll.
Dies soll u.a. eine öffentlichkeitswirksame Werbekampagne einschließen.

 

7. Gegenüber Land und Bund sind die erforderlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Mittel für einen konsequenten Klimaschutz einzufordern.

 

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1447:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzt sich zum Ziel, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen oder im besten Fall klimapositiv zu sein.

 

Die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen, einschließlich der Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung, sollen dabei Vorbildwirkung übernehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt:

 

1. als Grundlage des „Klimaplans Rostock 2035“ für alle Bereiche der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen die zur Klimaneutralität notwendigen Maßnahmen und den dafür erforderlichen Aufwand aus der Perspektive der Stadt, der Bürgerinnen und Bürger und weiterer Bereiche zu beziffern und deren Umsetzung zeitlich einzuordnen.
Dazu wird jährlich eine zu veröffentlichende Treibhausgas-Bilanz gemäß der BISKO-Methodik erstellt.

Insbesondere ist eine Folgenabschätzung zu erstellen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen jeder Maßnahme für die EinwohnerInnen Rostocks. Ergänzend dazu ist darzustellen, wie die finanziellen Auswirkungen für Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen abgefedert werden können, um eine sozial gerechte Lastentragung zu gewährleisten.

 

2. der Bürgerschaft darauf aufbauend bis zu ihrer Sitzung im April 2021 in Abstimmung
mit den kommunalen Unternehmen Maßnahmen zu benennen, um für das Jahr 2021
eine Senkung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen um möglichst 5 % zu erreichen,

 

3. der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im Dezember 2021:

a) einen konkreten Maßnahmenplan für die Jahre 2022 bis mindestens 2024 und

b) einen groben Maßnahmeplan für die Jahre 2025 bis 2035

für die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem Ziel, von 2022 - 2030 eine jährliche Reduzierung der
CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen um jeweils 10 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu erreichen und anschließend bis 2035 Klima­neutralität und eine weitere Reduzierung von Kompensationszahlungen zugunsten echter CO²-Einsparungen zu erreichen.


 

4. Sollten die Stadtverwaltung und die kommunalen Unternehmen das Ziel der
CO²-Reduktion um 10 Prozentpunkte gegenüber dem Referenzjahr 2019 übertreffen, so kann der Überschuss auf das Folgejahr gutgeschrieben werden.
Sollte das Ziel nicht eingehalten werden können, so sind Kompensationen erforderlich. Geeignete Kompensationsmaßnahmen sind der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung im Dezember 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu müssen regionale Kohlenstoffsenken priorisiert werden.

 

5. Jährlich ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Umsetzungsstand zu berichten,
bei Unternehmen parallel zur Vorlage des Wirtschaftsplans.
Mindestens alle 3 Jahre ist, in der Regel parallel zum Energieaudit,
ausführlicher über den aktuellen Umsetzungstand zu berichten, insbesondere:

 

- Entwicklung der CO²-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen,

- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien,

- Energieeinsparung,

- vorgesehene Maßnahmen für die nächsten 3 Jahre,

- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung:
  Entwicklung der CO²-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt.

 

6. Es ist eine Kampagne durchzuführen, welche private Unternehmen, Haushalte und andere Einrichtungen in der Stadt für das genannte Ziel gewinnen soll.
Dies soll u.a. eine öffentlichkeitswirksame Werbekampagne einschließen.

 

7. Gegenüber Land und Bund sind die erforderlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Mittel für einen konsequenten Klimaschutz einzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt