25.11.2020 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass es bereits einen Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Stadtgrenze Sievershagen und Mühlenteich im Norden mit allgemeinen Planungsabsichten gibt. Für die Ansiedlung des Sportfachmarktes Decathlon wurde ein Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren gestellt, welcher positiv abgeschlossen ist und im Planverfahren Berücksichtigung findet. Die allgemeine Zielstellung des Verfahrens sind die Ansiedlungen eines Möbel- und Sportfachmarktes. Eingehend auf die beiden Änderungsanträge erläutert Herr Maronde, dass Flächen für eine Straßenbahntrasse freigehalten werden können. Die Klimaschutzziele sind gesetzlich vorgeschrieben, demnach ist die Verwaltung verpflichtet, diese zu berücksichtigen. Klimaneutralität ist im B-Plan nicht regelbar, als Instrument kommt hier nur ein städtebaulicher Vertrag infrage.

 

Herr Dr. Penzlin (Die Linke.Partei) äußert seine ablehnende Haltung zur Straßenbahntrasse bis nach Sievershagen. Er sieht damit die Innenstadt gefährdet, die Kaufkraft wird aus der Innenstadt exportiert. Die Mehrheit der Mitglieder halten die Planung auf lange Sicht für sinnvoll, hier müssen die Möglichkeiten offen gehalten und die gesamte Stadtentwicklung im Sinne der Menschen entwickelt werden.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

  1. Für eine im Stadtteil Evershagen, im Bereich Schutow nördlich der Bundesstraße 105 gelegene Fläche, begrenzt:


im Norden: durch die Gehölzflächen südlich des Mühlenteiches, in westliche                                           Verlängerung bis an die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                                         Lambrechtshagen (OT Sievershagen),

im Osten:  durch das Grundstück östlich der Messestraße,

im Süden:  durch die Bundesstraße 105 (Rostocker Straße),

im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen (OT                                           Sievershagen),
(entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ – Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ aufgestellt werden.
 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 05.SO.164/1TB „Handels und Gewerbegebiet Schutow“ - Teilbereich 1 „Sondergebiet Möbel und Sportfachmarkt“ werden ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2010 folgende Ziele der Planung angestrebt:

-         Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommerns zum Sortiment für den Sportfachmarkt, sowie Beschränkungen der Verkaufsraumfläche und der zulässigen Randsortimente für die Möbelmärkte

-         kleinteilige Anpassungen bei der Grundstücksnutzung am Ortsrand zu Sievershagen

  1. Der Flächennutzungsplan wird in dem benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 BauGB entsprechend geändert (19. Änderung FNP).
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  3. Mit den Investoren sind vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die Übernahme von Planungskosten, die Durchführung und Sicherung des Grünausgleichs und die zur Sicherung der Erschließung entstehenden Kosten vertraglich zu vereinbaren.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2020/BV/1576 in Verbindung mit dem Änderungsantrag 2020/BV/1576-01 (ÄA):

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt