11.11.2020 - 8.4 Andrea Krönert (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 19, 2021
- Datum:
- Mi., 11.11.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Wandschneider-Kastell verweist auf die kommende Sitzung des Aufsichtsrates der WIRO GmbH, in welcher der hier in Rede stehende Ankauf nicht thematisiert werden wird.
Der Oberbürgermeister unterstreicht die Information aus der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung bezüglich des Desinteresses der WIRO GmbH.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter des potentiellen Käufers, dem Kauf von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land nur zuzustimmen bzw. den Kauf nur zu gestatten, wenn der Käufer vertraglich zusichert, die Grundstücke dauerhaft nur im Sinne des Schutzzwecks der Satzung über das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land zu nutzen und dazu als Ökokontenfläche entsprechend der Ökokontenverordnung M-V zu entwickeln.
Die Beantragung und Umsetzung der Ökokontenmaßnahme muss spätestens innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgen.
Kommunale Unternehmen der Stadt Rostock sind berechtigt, die nach Umsetzung der Ökokontenmaßnahme zur Verfügung stehenden Kompensationsflächenäquivalente gegen Gebühr zu nutzen.
Ein ganz oder teilweiser Weiterverkauf der Grundstücke an ein anderes Unternehmen mit kommunaler Beteiligung der Stadt Rostock entbindet den neuen Käufer nicht von den Pflichten der Ökokontenmaßnahme.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1607-02 (ÄA) (s. TOP 8.4.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2020/AN/1607:
Die Bürgerschaft bleibt bei ihrer Auffassung, dass das Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land auch zukünftig unbebaut bleibt.
Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister angewiesen, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der WIRO (Wohnen in Rostock GmbH) der Geschäftsführung den Ankauf des Landschaftsschutzgebietes Diedrichshäger Land zu untersagen.