11.11.2020 - 8.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD und DIE LINK...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach der Einbringung der Angelegenheit durch Frau Mucha verweist Herr Senator Bockhahn auf die Problematik, dass durch die Stundung die Forderung nicht aufgehoben werden wird und kündigt deswegen an, dass die Verwaltung eine Lösung anstrebt, die dem Verein vorteilhafter Hilfestellung leisten wird als das hier vorliegende Antragsbegehren.

 

Herr Eisfeld regt aufgrund des vermehrten Aufkommens von Hilfsanträgen die Festlegung eines Budgets zu Hilfen an, welches u. a. auch das Prinzip der Einheitlichkeit gegenüber dem Vereinswesen auf eine gerechte Art und Weise berücksichtigt.

 

 

Frau Dr. Bachmann stellt am Ende der Rednerinnenliste den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Angelegenheit, um den von Herrn Senator Bockhahn angekündigten Lösungsvorschlag der Verwaltung abwarten zu können.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt


 

Eine durch Frau Mucha erbetene redaktionelle Änderung wird als Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1472-02 (ÄA) (siehe TOP 8.1.2) neu formuliert - für den sich Herr Senator Bockhahn ausspricht - abgestimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendalternativzentrum e.V. die Miete (Lindenstraße 3b, 18055 Rostock) für das Kalenderjahr2020 zinsfrei bis einschließlich 2023 zu stunden und der Bürgerschaft spätestens im vierten Quartal 2023 ein mit dem Verein abgestimmtes Finanzierungskonzept zum Erhalt des Jugendalternativzentrums zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1472-02 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

Beschluss Nr. 2020/AN/1472:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendalternativzentrum e.V. den Eigenanteil der Miete für den wirtschaftlichen Zweckbetrieb für das Kalenderjahr2020 zinsfrei bis einschließlich 2023 zu stunden und der Bürgerschaft spätestens im vierten Quartal 2023 ein mit dem Verein abgestimmtes Finanzierungskonzept zum Erhalt des Jugendalternativ­zentrums zur Beschlussfassung vorzulegen.

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