21.10.2020 - 8.5 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft jährlich eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten sowie Art und Umfang von Werbemaßnahmen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils zusätzlich zu den üblichen jährlichen Werbemaßnahmen zur Imageförderung bzw. Kundengewinnung bei bestehendem Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgenommen werden, zukommen zu lassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zur Spenden- und Sponsoringtätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie zur Durchführung von über das jährliche übliche Maß von Werbemaßnahmen eingeführt werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Diese sollen u.a. einen Zustimmungsvorbehalt für das jeweils eingesetzte Aufsichtsgremium ab einem bestimmten Betrag vorsehen, die Bindung beim Einsatz der Mittel an die Region, die Festlegung eines Höchstbetrages je Jahr sowie je Maßnahme.

 


 

Beschluss Nr. 2020/AN/1353:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft jährlich eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten sowie Art und Umfang von Werbemaßnahmen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils zusätzlich zu den üblichen jährlichen Werbemaßnahmen zur Imageförderung bzw. Kundengewinnung bei bestehendem Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgenommen werden, zukommen zu lassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den städtischen Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zur Spenden- und Sponsoringtätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie zur Durchführung von über das jährliche übliche Maß von Werbemaßnahmen eingeführt werden, soweit das noch nicht erfolgt ist. Diese sollen u.a. einen Zustimmungsvorbehalt für das jeweils eingesetzte Aufsichtsgremium ab einem bestimmten Betrag vorsehen, die Bindung beim Einsatz der Mittel an die Region, die Festlegung eines Höchstbetrages je Jahr sowie je Maßnahme.

 

Im Rahmen der Förderung Dritter durch Unternehmen und Beteiligungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sind dazu allgemeine Rahmenrichtlinien zu erstellen.

 

Für Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft wie die Ostseesparkasse Rostock soll ein analoges Verfahren entwickelt und angewendet werden."

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die Meldung von Spenden und Sponsoring erfolgt ab dem Jahr 2023 in den Vorberichten der Wirtschaftspläne aller kommunalen Unternehmen. Des Weiteren sind die Mitglieder der Aufsichtsräte involviert. Der Beschluss ist somit dem Sinn nach umgesetzt.