21.10.2020 - 8.1 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Bachmann bittet künftig darauf zu achten, dass bei solchen Anträgen die Deckungsquellen (gem. § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft) durch die Einreichenden angegeben werden.

 

Die Präsidentin informiert, dass die Abstimmung der Änderungsanträge in folgender Reihenfolge erfolgt:

1. Nr. 2020/AN/1099-04 (ÄA),

2. Nr. 2020/AN/1099-02 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter alle notwendigen Schritte mit der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) abzustimmen und zu prüfen, wie ein Formwechsel der Rostocker Straßenbahn AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Geschäftsjahr 2020 vorgenommen werden kann.
Dabei sind die zeitlichen Abläufe ebenso zu berücksichtigen wie die juristischen und finanziellen sowie steuerlichen Auswirkungen. Daneben sollen die notwendigen Gremienbeteiligungen (Betriebsrat u. a.) dargestellt werden.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, das Einverständnis zum Verzicht auf einen Umwandlungsbericht sowie eine Vermögensaufstellung notariell beurkunden zu lassen.
 

Die Bürgerschaft ist in ihrer Sitzung im Oktober über die Möglichkeit einer Vollziehung des Formwechsels zu informieren. Hierbei ist insbesondere auf den Werthaltigkeitsnachweis, den finanziellen Aufwand des Formwechsels sowie die steuerlichen Auswirkungen im steuerlichen Querverbund der RVV abzustellen. 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag einschließlich des bestätigten Änderungsantrages.

 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/1099:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter alle notwendigen Schritte mit der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) abzustimmen und zu prüfen, wie ein Formwechsel der Rostocker Straßenbahn AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Geschäftsjahr 2020 vorgenommen werden kann.
Dabei sind die zeitlichen Abläufe ebenso zu berücksichtigen wie die juristischen und finanziellen sowie steuerlichen Auswirkungen. Daneben sollen die notwendigen Gremienbeteiligungen (Betriebsrat u. a.) dargestellt werden.
 


 

Die Bürgerschaft ist in ihrer Sitzung im Oktober über die Möglichkeit einer Vollziehung des Formwechsels zu informieren. Hierbei ist insbesondere auf den Werthaltigkeitsnachweis, den finanziellen Aufwand des Formwechsels sowie die steuerlichen Auswirkungen im steuerlichen Querverbund der RVV abzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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