12.08.2020 - 7 Wahlen und Bestellungen

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Wortprotokoll

 

In Auswertung der letzten Sitzung der Bürgerschaft unterbreitet die Präsidentin den Mitgliedern der Bürgerschaft folgenden Vorschlag zum Wahlprocedere:

 

Wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, werden die Dafürstimmen und Enthaltungen abgefragt, wie die Kommunalverfassung bzw. deren Kommentierung es vorsehen. Da für das Ergebnis nur die Dafürstimmen relevant sind, soll darauf verzichtet werden, die Enthaltungen auszuzählen, zumal es keine Vorschrift gibt, die das Erfassen der Enthaltungen vorsieht.

 

Der Verzicht auf das Auszählen und Zusammenrechnen der Enthaltungen würde eine deutliche Zeitersparnis bringen, die gut für die Beratung eingesetzt werden könnte.

 

 

Die Präsidentin lässt über ihren Vorschlag zum Vorgehen bezüglich des Wahlprocederes abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:      Angenommen

 

 

Weiter informiert die Präsidentin, dass die Auszählung der Dafürstimmen aus dem Präsidium heraus vorgenommen wird.
Nur bei Unklarheiten würden die Geschäftsführungen um Unterstützung bei der Auszählung gebeten werden. Bei geheimer Abstimmung würde der Wahlausschuss tätig werden müssen.