06.08.2020 - 4.1 Dr. Kathrin Maaß (für den Ortsbeirat Reutershagen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 06.08.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1a/b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt West
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Dr. Maaß stellt den Antrag mit einer Präsentation und einer Tischvorlage vor.
Herr Maronde erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Ein Bebauungsplan regelt lediglich Art und Maß der Bebauung, legt aber nicht die Umsetzung, z.B. im Hinblick auf die Entwässerung, fest.
Herr Jentzsch zeigt ein Schrägluftbild der bestehenden Bebauung. Dieses zeigt, dass sich die geplante Bebauung in die Umgebung einfügt. Ursprünglich waren 4 Geschosse angedacht. Die WIRO hat die Geschossigkeit bereits auf 3 reduziert. Die Baumfällungen sind mit vorliegender Genehmigung erfolgt. Das in der Präsentation gezeigte Foto der überfluteten Außenanlagen ist vor Anlage eines Rigolensystems entstanden. Sollte es im Herbst zu weiteren Überflutungen kommen, werden weitere Maßnahmen vollzogen.
Frau Pittasch berichtet, dass Herr Müller im Bau- und Planungsausschuss u.a. sagte, dass eine städtebauliche Dominante herangezogen werden kann, aber nicht muss. Im Baugesetzbuch ist festgelegt, dass für das Maß der baulichen Nutzung nur die Bebauung im engeren Umkreis heranzuziehen ist. Fremdkörper sollen außer Acht gelassen werden, da sie nicht maßstabsgebend sind. Zudem äußerte Herr Müller, dass ein Bebauungsplan an dieser Stelle nur für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern Sinn macht. Frau Pittasch weist darauf hin, dass bei einer Bebauung grundsätzlich das Gebot der Rücksichtnahme gilt. Es sollte ein Kompromiss mit den Anwohnern angestrebt werden.
Frau Grant stimmt dem zu. Die Verwaltung muss auf die Wünsche der Bürger eingehen. Eine einvernehmliche Lösung sollte gefunden werden.
Herr Pöker sagt, dass die Verwaltung mit der Schaffung von Wohnraum beauftragt ist. Im Einzelfall muss sicherlich eine Abwägung seitens der Politik erfolgen. Da der Bauantrag (nach §34 BauGB) für das Vorhaben auch im Bau- und Planungsausschuss behandelt werden muss, er-folgt bereits eine entsprechende Beteiligung der Politik. Herr Pöker spricht sich gegen den Antrag aus. Bei einer neuen Bebauung wird es immer Proteste von Anwohnern geben.
Frau Schulz erkundigt sich, warum abweichende Angaben für den Abstand zu den Söllen gemacht wurden. Herr Maronde erläutert, dass die Festlegungen hierzu durch die Untere Naturschutzbehörde getroffen werden. Da sich die Sölle nicht in der freien Landschaft, sondern an einem integrierten Standort befinden, wird ein reduzierter Abstand realisiert. Dieser Abstand ist jedoch größer als der aktuell zu der Bebauung (Garagen).
Frau Krönert sagt, dass das eigentliche Problem in der Kommunikation liegt. Die Bebauung selbst ist positiv zu sehen. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung spricht sie sich für flächensparendes Bauen aus.
Herr Engelmann merkt an, dass ein Bebauungsplan die Probleme vor Ort nicht lösen wird. Zudem würden durch dessen Erstellung viele Ressourcen gebunden werden.
Auch Frau Mucha sieht in der Erstellung eines Bebauungsplans zusätzliche Kosten und eine Verzögerung im Bauablauf. Hinzu kommt, dass sich die Fraktionen der Bürgerschaft für Wohnungsbau in Rostock ausgesprochen haben. Daher ist Frau Mucha gegen den vorliegenden Antrag.
Herr Bauer sagt, dass durch einen Bebauungsplan hochpreisiger Wohnraum gefördert werde, wodurch es zu einem weiteren Fortschreiten der Segregation kommt. Er weist ebenfalls auf die Dauer und die Kosten eines Bebauungsplans hin. Die neue bzw. geplante Bebauung fügt sich in die Umgebung ein. Herr Bauer informiert, dass die Regenentwässerung zukünftig erneuert und in diesem Zuge auch die Straße ertüchtigt wird. Der erste Abschnitt ist bereits fertig gestellt.
Herr Pöker erläutert, dass mit einer Bebauung nach §34 BauGB geltendes Recht umgesetzt wird. Da bereits Baugenehmigungen erteilt und Häuser gebaut worden sind, ist eine Veränderungssperre für das Bauleitplanverfahren u.U. unzulässig.
Frau Dr. Maaß beklagt, dass der Abstand zu den Söllen zu gering ist und dass das stehende Wasser auf den Grundstücken auf den hohen Versiegelungsgrad zurückzuführen ist. Der politische Auftrag zum Wohnungsbau ist aus ihrer Sicht nicht notwendig. In diesem Zusammenhang führt sie an, dass es im Jahr 2019 305 Zuzüge gab und 953 Wohnungen gebaut wurden.
Frau Dr. Maaß sagt, dass der Ortsbeirat und die Bürgerinitiative nicht gegen die Höhe der Gebäude sind, sondern ein Gesamtkonzept für diesen Stadtbereich fordern.
Herr Maronde informiert, dass an einem Freiraum- und Erschließungskonzept (Bereich vom Schwanenteich bis zur Niederung) gearbeitet wird und lädt den Ortsbeirat zur Zusammenarbeit ein. Herr Engelmann schlägt vor dieses Konzept zum Jahresende im Ausschuss zu präsentieren.
Anlagen zur Vorlage
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