30.07.2020 - 4.2 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt (Rostocker Bund) gibt den Hinweis, dass im Antrag keine finanziellen Auswirkungen enthalten seien.

Der Vorsitzende ergänzt, dass, obwohl es sich um einen Prüfautrag handeln solle, bereits mit der notariellen Beurkundung Kosten entstünden. Zudem sei nicht klar, warum auf einen Umwandlungsbericht verzichtet werden solle.

Herr Gebert, Herr Sens und Frau Wandt erläutern die Gründe für die Einbringung des Antrages. Bei einer Aktiengesellschaft sei die Möglichkeit zur politischen Einflussnahme deutlich geringer als bei einer GmbH. Da es sich um einen Betrieb handele, welcher die kommunale Daseinsvorsorge sicherstellt, sollte dieser auch durch die Bürgerschaft gesteuert werden können.

Die Mitglieder des Ausschusses führen eine rege Diskussion.

Herr Beutel, Leiter der Zentralen Steuerung, informiert, dass die Verwaltung zu vorliegendem Antrag bereits eine Stellungnahme erarbeitet habe, diese sei lediglich noch nicht freigegeben. Grundsätzlich sei ein Formenwechsel der RSAG möglich. Ein erster Prüfbericht könne bis Oktober vorgelegt werden. Eine tatsächliche Umfirmierung würde jedoch nicht vor dem Jahr 2022 umgesetzt werden können.

Herr Bleis, Vorstandsmitglied der RSAG, nimmt umfangreich Stellung zum Antrag. Obwohl die Auslastung des Nahverkehrs wieder rund 80 % betrage, kämpfe das Unternehmen nach wie vor mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Insofern sei es ein ungünstiger Zeitpunkt für einen solchen Antrag. Allein für die Prüfung müsse mit Kosten von ca. 100,0 TEUR gerechnet werden. Bei einer tatsächlichen Umfirmierung würden weitere Kosten in Höhe von bis zu 500,0 TEUR anfallen.

Herr Bleis informiert, dass die RSAG gerne bereit sei weitere Gespräche mit den Fraktionen und Bürgerschaftsmitgliedern zu vorliegendem Antrag zu führen.

Der Vorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung des Tagesordnungspunktes, da noch weiterer Abstimmungs- und Erörterungsbedarf bestünde.

Der Antrag wird mit sechs Gegenstimmen und fünf Stimmen dafür abgelehnt.

Anschließend stellt der Vorsitzende den Änderungsantrag, dass der Satz „ Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, das Einverständnis zum Verzicht auf einen Umwandlungsbericht sowie eine Vermögensaufstellung notariell beurkunden zu lassen.“  (Satz 4) des Beschlusstextes ersatzlos gestrichen wird.

Der Änderungsantrag wird mit zehn Stimmen dafür bei einer Enthaltung angenommen.

Anschließend lässt der Vorsitzende den geänderten Antrag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschafter alle notwendigen Schritte mit der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) abzustimmen und zu prüfen, wie ein Formwechsel der Rostocker Straßenbahn AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Geschäftsjahr 2020 vorgenommen werden kann. Dabei sind die zeitlichen Abläufe ebenso zu berücksichtigen wie die juristischen und finanziellen sowie steuerlichen Auswirkungen. Daneben sollen die notwendigen Gremienbeteiligungen (Betriebsrat u. a.) dargestellt werden. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, das Einverständnis zum Verzicht auf einen Umwandlungsbericht sowie eine Vermögensaufstellung notariell beurkunden zu lassen. Die Bürgerschaft ist in ihrer Sitzung im Oktober über die Möglichkeit einer Vollziehung des Formwechsels zu informieren. Hierbei ist insbesondere auf den Werthaltigkeitsnachweis, den finanziellen Aufwand des Formwechsels sowie die steuerlichen Auswirkungen im steuerlichen Querverbund der RVV abzustellen. 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt