28.05.2020 - 5.1 Neubekanntmachung der Hausnummernsatzung der Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wehnert stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Herr Porst möchte gern wissen, ob es bei einer Lückenbebauung zu einer Änderung bestehender Hausnummern in der Straße kommen kann. Herr Wehnert antwortet, dass die Stadt das Recht dazu besitzt, eine solche Änderung vorzunehmen. Die damit zusammenhängenden Kosten müssen vom Eigentümer übernommen werden. Einige (kommunale) Unternehmen werden automatisch über die Änderung informiert.

 

Herr Hannemann erfragt, wie Verstöße gegen die Hausnummernsatzung geahndet werden. Herr Wehnert informiert, dass dies über den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) erfolgt.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage